Girokonto kündigen: Wie geht das und was musst du vorher erledigen?
Dein Girokonto kündigen kannst du nach § 675h BGB jederzeit und ohne Frist, sofern keine vereinbart ist – mehr als einen Monat darf die Bank nicht verlangen. Die Kündigung selbst darf nichts kosten, vorausbezahlte Gebühren werden anteilig erstattet. Vorher solltest du Daueraufträge, Lastschriften und Geldeingänge umstellen oder die Kontenwechselhilfe nutzen.
Ein Girokonto zu kündigen ist rechtlich einfach: Du darfst jederzeit gehen, und die Bank darf dafür kein Geld verlangen. Aufwendig ist eher alles drumherum – Gehalt, Miete, Versicherungen und Abos hängen am alten Konto. Hier liest du, welche Regeln für die Kündigung gelten, wie die Kontenwechselhilfe dir Arbeit abnimmt und in welcher Reihenfolge du am besten vorgehst. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Welche Kündigungsfrist für dich gilt
Das Girokonto ist rechtlich ein Zahlungsdiensterahmenvertrag. Für die Kündigung durch dich gilt § 675h Abs. 1 BGB: Du kannst jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen, auch wenn der Vertrag für einen bestimmten Zeitraum geschlossen wurde – es sei denn, es ist eine Frist vereinbart. Eine vereinbarte Frist von mehr als einem Monat ist unwirksam. Ob deine Bank eine Frist vereinbart hat, steht in ihren Vertragsbedingungen.
Bei den Kosten ist das Gesetz ebenfalls klar:
- Kündigung: Für die Kündigung selbst darf die Bank kein Entgelt vereinbaren (§ 675h Abs. 4 BGB).
- Laufende Gebühren: Regelmäßige Entgelte wie die Kontoführungsgebühr musst du nur anteilig bis zum Vertragsende zahlen. Im Voraus bezahlte Entgelte für die Zeit danach werden anteilig erstattet (§ 675h Abs. 3 BGB).
Mehr zu den laufenden Kosten findest du im Ratgeber Kontoführungsgebühren.
Wann die Bank dir kündigen darf
Auch die Bank kann den Vertrag beenden, aber nur unter engeren Voraussetzungen. Nach § 675h Abs. 2 BGB geht das nur, wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und ein Kündigungsrecht vereinbart wurde. Die Frist darf zwei Monate nicht unterschreiten. Laut Verbraucherzentrale muss dir genug Zeit bleiben, einen Dispokredit zurückzuzahlen und ein neues Konto zu eröffnen. Fristlos kündigen darf die Bank nach Darstellung der Verbraucherzentrale nur bei einem wichtigen Grund, etwa wenn du falsche Angaben zu deinen Vermögensverhältnissen gemacht hast. Eine einmalige Kontopfändung oder eine unerlaubte Überziehung reichen dafür laut Verbraucherzentrale nicht.
Die Kontenwechselhilfe nutzen
Wenn du zu einer anderen Bank wechselst, musst du nicht alles selbst erledigen. Nach § 20 ZKG sind alte und neue Bank verpflichtet, dir auf Wunsch beim Wechsel zu helfen. Voraussetzung ist eine Ermächtigung, die alle Kontoinhaber erteilen. Die alte Bank überweist dann zu dem Datum, das du festlegst, ein positives Guthaben auf das neue Konto und schließt das alte Konto (§ 23 Abs. 1 Nr. 4 und 5 ZKG). Für die Schließung des Kontos darf sie nach § 26 Abs. 3 ZKG kein Entgelt verlangen.
Die Hilfe gilt nicht, wenn eine der Banken nicht in Deutschland ansässig ist oder die Konten in unterschiedlichen Währungen geführt werden (§ 20 Abs. 2 ZKG). Ablauf und Fristen im Detail erklärt der Ratgeber Kontowechselservice.
So gehst du Schritt für Schritt vor
Die Verbraucherzentrale berichtet von Fällen, in denen Banken das Konto sehr schnell nach der Kündigung geschlossen haben – Betroffene konnten dann kein Geld mehr abheben und hatten keinen Zugriff aufs Online-Banking mehr. Deshalb ist die Reihenfolge wichtig: erst umstellen, dann kündigen.
- Neues Konto eröffnen und einsatzbereit machen.
- Zahlungen umstellen: Kartenzahlungen, Daueraufträge, Lastschriften und Geldeingänge wie Gehalt auf das neue Konto umziehen. Daueraufträge musst du ohne Kontenwechselhilfe laut Verbraucherzentrale selbst bei der neuen Bank einrichten und bei der alten löschen.
- Parallel laufen lassen: Die Verbraucherzentrale empfiehlt, beide Konten etwa drei Monate parallel zu führen und auf dem alten Konto einen kleineren Betrag für unerwartete Abbuchungen und letzte Gebühren zu lassen.
- Dokumente sichern: Nach Vertragsende hast du keinen Zugriff mehr auf das Online-Banking. Lade Kontoauszüge und andere Dokumente vorher herunter, sonst können Kosten für Nachdrucke anfallen.
- Kündigen: Erst nach dem erfolgreichen Wechsel. Die Verbraucherzentrale bietet dafür einen Musterbrief an.
Was in die Kündigung gehört
Der Musterbrief der Verbraucherzentrale (Stand: November 2022) enthält die wichtigsten Punkte: die Nummer des gekündigten Kontos, die Bitte, das Guthaben inklusive Zinsen auf ein neues Konto zu überweisen – mit IBAN, BIC, Bank und Kontoinhaber –, eine Ermächtigung, einen eventuellen Sollsaldo von diesem Konto einzuziehen, und den Hinweis, dass die zum Konto gehörenden Karten zerschnitten beiliegen. Verschicken solltest du den Brief laut Verbraucherzentrale per Fax mit qualifiziertem Sendebericht oder als Einwurfeinschreiben.
Checkliste: Girokonto kündigen ohne Lücken
| Punkt | Was du tun solltest | Warum |
|---|---|---|
| Geldeingänge | Arbeitgeber, Kasse, Familienkasse und andere Zahler über die neue IBAN informieren | Gehalt und Leistungen landen sonst auf dem alten Konto |
| Daueraufträge | Beim neuen Konto einrichten, beim alten löschen | Ohne Kontenwechselhilfe zieht die Bank sie nicht mit um |
| Lastschriften | Zahlungsempfänger über die neue Bankverbindung informieren | Lastschriften laufen sonst ins Leere |
| Karten | Kartenzahlungen und hinterlegte Karten in Apps umstellen, alte Karten der Kündigung zerschnitten beilegen | So sieht es der Musterbrief der Verbraucherzentrale vor |
| Restsaldo | Guthaben auf das neue Konto überweisen lassen, ein Minus vorher ausgleichen | Die Bank braucht ein Zielkonto, ein Sollsaldo bleibt eine Forderung |
| Dokumente | Kontoauszüge und Vertragsunterlagen herunterladen | Nach Vertragsende ist das Online-Banking gesperrt |
| Übergang | Altes Konto etwa drei Monate weiterlaufen lassen, kleinen Puffer stehen lassen | Empfehlung der Verbraucherzentrale gegen vergessene Abbuchungen |
Wiederkehrende Zahlungen vorher finden
Am leichtesten übersieht man Zahlungen, die nur einmal im Quartal oder im Jahr kommen. Copreo erkennt wiederkehrende Zahlungen und Abos auf deinen Konten automatisch. So siehst du vor der Kündigung, welche regelmäßigen Zahlungen du umstellen musst. Die Umstellung selbst und die Kündigung erledigst du bei deiner Bank und deinen Vertragspartnern – Copreo zeigt nur an, was auf deinen Konten passiert. Wie das funktioniert, steht auf der Seite Abos finden.
Häufige Fragen
Kostet es etwas, das Girokonto zu kündigen?
Nein. Für die Kündigung darf die Bank kein Entgelt vereinbaren (§ 675h Abs. 4 BGB). Vorausbezahlte Kontoführungsgebühren werden anteilig erstattet.
Wie schnell kann ich mein Girokonto kündigen?
Ohne vereinbarte Frist sofort. Ist eine Frist vereinbart, darf sie höchstens einen Monat betragen (§ 675h Abs. 1 BGB).
Kann ich ein Konto mit Minus kündigen?
Kündigen kannst du. Den Sollsaldo musst du aber ausgleichen – im Musterbrief der Verbraucherzentrale ermächtigst du die Bank dazu, ihn von deinem neuen Konto einzuziehen.
Muss ich bei einem Gemeinschaftskonto alle Inhaber fragen?
Für die Kontenwechselhilfe müssen alle Kontoinhaber die Ermächtigung erteilen (§ 20 Abs. 3 ZKG). Was bei einem Gemeinschaftskonto für die Kündigung gilt, regelt dein Kontovertrag.
Wie lange sollte ich das alte Konto noch behalten?
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, altes und neues Konto etwa drei Monate parallel laufen zu lassen und erst nach dem erfolgreichen Wechsel zu kündigen.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 675h Ordentliche Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Zahlungskontengesetz (ZKG), §§ 20–27 Kontenwechselhilfe — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Girokonto: Was Sie darüber wissen sollten (Stand: 10. Dezember 2025) — Verbraucherzentrale · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Girokonto wechseln: Diese Musterbriefe und Tipps helfen Ihnen (Stand: 10. Dezember 2025) — Verbraucherzentrale · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Musterbrief: Kündigung des Girokontos (Stand: November 2022) — Verbraucherzentrale · abgerufen am 14. Oktober 2026