Wie funktioniert eine Lastschrift und wie buche ich sie zurück?
Bei einer Lastschrift zieht ein Zahlungsempfänger Geld von deinem Konto ein, nachdem du ihm ein SEPA-Mandat erteilt hast. Eine SEPA-Basislastschrift kannst du innerhalb von acht Wochen nach der Belastung ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. Wurde ohne gültiges Mandat abgebucht, hast du dafür 13 Monate Zeit. Die eigentliche Forderung bleibt davon unberührt.
Eine Lastschrift ist ein Zahlungsverfahren, bei dem nicht du das Geld schickst, sondern der Zahlungsempfänger es von deinem Konto einzieht – etwa für Strom, Handyvertrag, Versicherung oder Fitnessstudio. Damit das erlaubt ist, brauchst du vorher eine ausdrückliche Zustimmung: das SEPA-Lastschriftmandat. Im Gegenzug bekommst du als Verbraucherin oder Verbraucher ein starkes Rückgaberecht.
Wie eine Lastschrift abläuft
Seit Februar 2014 hat die SEPA-Lastschrift die nationalen Lastschriftverfahren in den Euro-Ländern grundsätzlich abgelöst, so die Deutsche Bundesbank. Der Ablauf sieht in der Praxis so aus:
- Mandat erteilen: Du unterschreibst oder bestätigst beim Unternehmen ein SEPA-Lastschriftmandat. Laut Verbraucherzentrale ist das eine doppelte Erklärung: Du ermächtigst den Anbieter zum Einzug und erlaubst gleichzeitig deiner eigenen Bank, die Buchung auszuführen.
- Vorabinformation erhalten: Der Zahlungsempfänger teilt dir Betrag und Termin der Abbuchung vorher mit.
- Einzug am Fälligkeitstag: SEPA-Lastschriften haben laut Bundesbank ein festes Fälligkeitsdatum, an dem dein Konto belastet wird.
- Kontrolle auf dem Kontoauszug: Jede Abbuchung trägt Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikationsnummer, sodass du sie deinem Mandat zuordnen kannst.
Lastschriften eignen sich vor allem für wiederkehrende Zahlungen in wechselnder Höhe, etwa Telefon- oder Stromrechnungen, wie die Verbraucherzentrale schreibt.
SEPA-Basislastschrift und SEPA-Firmenlastschrift
Es gibt zwei Verfahren, die beide vom European Payments Council in eigenen Regelwerken festgelegt sind und auf die die Bundesbank verweist. Für dich als Privatperson ist laut Verbraucherzentrale nur die Basislastschrift relevant.
| Merkmal | SEPA-Basislastschrift (Core) | SEPA-Firmenlastschrift (B2B) |
|---|---|---|
| Für wen | Verbraucher und Unternehmen | ausschließlich Geschäftskunden |
| Rückgabe ohne Grund | innerhalb von 8 Wochen nach Belastung | nicht möglich |
| Schutz des Zahlers | nachträgliche Rückgabe | Bank des Zahlers prüft Mandatsdaten vor der Belastung |
| Vorlage bei der Zahlstelle | 1 Geschäftstag vor Fälligkeit | 1 Tag vor Fälligkeit |
Quelle der Tabelle: Deutsche Bundesbank. Bei der Firmenlastschrift besteht nach Angaben der Bundesbank keine Möglichkeit des Widerspruchs, weil die Bank des Zahlers die Mandatsdaten schon vor der Belastung mit der Zahlung abgleichen muss.
Mandat, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz
Das SEPA-Mandat ist laut Bundesbank die rechtliche Legitimation für den Einzug. Zwei Kennungen sorgen dafür, dass jede Abbuchung eindeutig zuzuordnen ist:
- Gläubiger-Identifikationsnummer: Jede Person oder Firma, die per Lastschrift Geld einziehen will, bekommt eine eigene Nummer. In Deutschland vergibt sie die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft. Wichtig: Die Nummer sagt laut Bundesbank nichts über die finanzielle oder rechtliche Lage des Unternehmens aus.
- Mandatsreferenz: Jedes Mandat erhält eine eindeutige Referenz, die der Zahlungsempfänger bei jeder Abbuchung angeben muss (Verbraucherzentrale).
Ein Mandat kannst du jederzeit widerrufen. Nach Angaben der BaFin muss der Widerruf in Textform erfolgen und Empfänger sowie Bank bis zum Ende des Geschäftstags vor dem Fälligkeitstag erreichen, damit er für die nächste Abbuchung greift. Die Verbraucherzentrale rät, zusätzlich die eigene Bank zu informieren.
Vorabinformation (Pre-Notification)
Zahlungsempfänger müssen dir Betrag und Zeitpunkt der Abbuchung laut Verbraucherzentrale mindestens 14 Tage vorher mitteilen. Eine kürzere Frist ist möglich, wenn sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf der Rechnung vereinbart wurde. Der Zweck: Du sollst rechtzeitig für genug Deckung sorgen können.
Gerade bei mehreren Lastschriften rund um den Monatsanfang lohnt sich ein Blick darauf, was wann abgeht. Ist dein Konto nicht gedeckt, kann eine Lastschrift „platzen“. Die Bank darf dafür laut Verbraucherzentrale ein Entgelt verlangen, wenn das im Girokontovertrag vereinbart ist.
Lastschrift zurückbuchen: so geht's
Hier liegt der große Unterschied zur Überweisung. Bei einer SEPA-Basislastschrift hast du nach § 675x Abs. 2 BGB einen Erstattungsanspruch gegen deine Bank, ohne Gründe nennen zu müssen. Nach § 675x Abs. 4 BGB musst du ihn innerhalb von acht Wochen ab der Belastung geltend machen.
Wurde ohne gültiges Mandat abgebucht, ist die Zahlung nicht autorisiert. Dann gilt eine längere Frist: Nach § 676b Abs. 2 BGB musst du die Bank spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung informieren. Die BaFin betont, dass du eine unberechtigte Belastung unverzüglich anzeigen solltest, sobald du sie bemerkst.
| Situation | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Autorisierte Basislastschrift, Rückgabe ohne Grund | 8 Wochen ab Belastung | § 675x Abs. 2 und 4 BGB |
| Nicht autorisierte Lastschrift (kein Mandat) | 13 Monate ab Belastung | § 676b Abs. 2 BGB |
| Firmenlastschrift | keine Rückgabe ohne Grund | Bundesbank |
So gehst du praktisch vor:
- Im Online-Banking die betreffende Buchung in der Umsatzübersicht öffnen. Viele Banken bieten dort eine Funktion wie „Lastschrift zurückgeben“ an, die laut Sparkasse nur innerhalb der geltenden Fristen erscheint.
- Alternativ wendest du dich direkt an deine Bank und widersprichst der Lastschrift dort.
- Bei unberechtigten Abbuchungen zusätzlich dem Unternehmen schriftlich widersprechen und das Mandat – falls es eines gibt – widerrufen.
Wichtig: Die Rückbuchung macht nur die Zahlung rückgängig, nicht den Vertrag. War die Lastschrift berechtigt, bleibt die Forderung bestehen und kann erneut eingefordert werden, wie die Sparkasse erläutert. Wer eine berechtigte Lastschrift zurückgibt, riskiert Mahnungen und zusätzliche Kosten. Bei einer unberechtigten Abbuchung ist die Rückbuchung für dich dagegen kostenlos.
Lastschriften im Blick behalten
Die Bundesbank weist darauf hin, dass Banken ihren Kundinnen und Kunden ermöglichen müssen, die Einlösung von Lastschriften zum Beispiel dem Betrag nach zu begrenzen oder auf bestimmte Zahlungsempfänger einzuschränken. Frag bei deiner Bank nach, welche Optionen sie anbietet. Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, die Kontoauszüge regelmäßig – etwa einmal im Monat – auf Richtigkeit zu prüfen.
Wer viele Verträge per Lastschrift bezahlt, verliert leicht den Überblick. Die Finanz-App Copreo erkennt wiederkehrende Zahlungen und Abos auf deinen Konten und kategorisiert Umsätze automatisch, sodass du siehst, welche Lastschriften regelmäßig abgehen. Zurückbuchen musst du eine Lastschrift aber immer über deine Bank.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich eine Lastschrift zurückbuchen?
Eine autorisierte SEPA-Basislastschrift kannst du innerhalb von acht Wochen nach der Belastung ohne Begründung zurückgeben (§ 675x BGB). Bei einer Abbuchung ohne gültiges Mandat hast du bis zu 13 Monate Zeit (§ 676b BGB).
Muss ich einen Grund angeben, wenn ich eine Lastschrift zurückgebe?
Nein. Bei der SEPA-Basislastschrift besteht der Erstattungsanspruch innerhalb der acht Wochen ohne Angabe von Gründen. Bei einer Firmenlastschrift gibt es dieses Recht laut Bundesbank nicht.
Ist die Rechnung nach der Rückbuchung erledigt?
Nein. War die Lastschrift berechtigt, bleibt die Forderung bestehen. Das Unternehmen kann den Betrag erneut verlangen und gegebenenfalls Mahnkosten geltend machen.
Wo finde ich die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz?
Beide stehen bei jeder Lastschrift im Buchungstext auf deinem Kontoauszug oder in der Umsatzübersicht deines Online-Bankings. Damit kannst du die Abbuchung dem passenden Mandat zuordnen.
Wie stoppe ich künftige Lastschriften eines Unternehmens?
Widerrufe das Mandat in Textform gegenüber dem Unternehmen und informiere deine Bank. Laut BaFin muss der Widerruf bis zum Ende des Geschäftstags vor dem Fälligkeitstag eingehen. Den Vertrag selbst musst du separat kündigen.
Quellen
- § 675x BGB – Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
- § 676b BGB – Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Die SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit) — Deutsche Bundesbank · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Gläubiger-Identifikationsnummer — Deutsche Bundesbank · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Überweisungen & Lastschriften — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Bezahlen im SEPA-Lastschriftverfahren: Das sollten Sie darüber wissen — Verbraucherzentrale · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Lastschrift zurückbuchen — Deutscher Sparkassen- und Giroverband (sparkasse.de) · abgerufen am 14. Oktober 2026