Was ist ein Dauerauftrag und wie richte ich ihn ein?

Kurz gesagt

Ein Dauerauftrag ist eine Überweisung, die deine Bank automatisch in festen Abständen ausführt – immer gleicher Betrag, gleicher Empfänger, fester Termin. Du richtest ihn im Online-Banking oder in der Filiale ein. Ändern oder löschen kannst du ihn nach § 675p BGB bis zum Ende des Geschäftstags vor dem Ausführungstag.

Ein Dauerauftrag ist eine Überweisung, die deine Bank automatisch und regelmäßig ausführt, ohne dass du jedes Mal selbst tätig werden musst. Die Verbraucherzentrale beschreibt ihn so: Per Dauerauftrag kannst du zu Lasten deines Kontos gleich hohe Geldbeträge zu bestimmten Terminen überweisen – etwa die Miete zum Monatsanfang. Du legst fest, wer wie viel wann und wie oft bekommt. Die Bank kümmert sich um den Rest.

Wofür sich ein Dauerauftrag eignet

Ein Dauerauftrag passt immer dann, wenn drei Dinge gleich bleiben: Empfänger, Betrag und Rhythmus. Typische Beispiele:

  • Miete oder Nebenkostenvorauszahlung an die Vermieterin
  • Taschengeld für Kinder oder Unterhalt
  • Sparrate aufs Tagesgeld- oder Gemeinschaftskonto
  • Beitrag für einen Verein, der keine Lastschrift anbietet
  • eine feste Summe für deinen Notgroschen

Ändert sich der Betrag häufig, etwa bei Strom- oder Telefonrechnungen, ist die Lastschrift in der Regel das passendere Verfahren, wie die Verbraucherzentrale schreibt.

Dauerauftrag oder Lastschrift: der Unterschied

Der wichtigste Unterschied: Beim Dauerauftrag schiebst du das Geld selbst an, bei der Lastschrift zieht es der Empfänger ein. Daraus ergeben sich unterschiedliche Rechte.

MerkmalDauerauftragSEPA-Basislastschrift
Wer löst die Zahlung aus?du über deine Bankder Zahlungsempfänger
Betragfest, von dir bestimmtkann sich ändern
Kontrolledu änderst oder löschst selbstdu erteilst und widerrufst ein Mandat
Rückholen nach Ausführunggrundsätzlich nicht möglichinnerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen (§ 675x BGB)
Stoppen vor Ausführungbis Ende des Geschäftstags vor dem Termin (§ 675p Abs. 3 BGB)bis Ende des Geschäftstags vor Fälligkeit (§ 675p Abs. 2 BGB)

Der Dauerauftrag gibt dir also mehr Kontrolle vorab, die Lastschrift mehr Schutz im Nachhinein. Laut Verbraucherzentrale lässt sich ein ausgeführter Dauerauftrag – genau wie eine Überweisung – nicht mehr zurückrufen.

Dauerauftrag einrichten

Einrichten kannst du einen Dauerauftrag im Online-Banking, in der Banking-App oder in der Filiale. Du brauchst dafür:

  1. Name des Empfängers und IBAN
  2. Betrag
  3. Verwendungszweck, zum Beispiel „Miete Wohnung 2. OG“
  4. Ausführungstag der ersten Zahlung
  5. Rhythmus: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – je nachdem, was deine Bank anbietet
  6. optional ein Enddatum, etwa für eine Ratenzahlung

Für Daueraufträge können Kosten anfallen. Der BaFin-Kontenvergleich weist deshalb die Entgelte für Daueraufträge in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gesondert aus, unterschieden nach Einrichtung oder Änderung mit und ohne Papierbeleg. Was deine Bank verlangt, steht im Preis- und Leistungsverzeichnis.

Tipp: Lege den Ausführungstag so, dass dein Gehalt dann sicher schon da ist. Kommt dein Gehalt zum Beispiel meist am 28., ist der 1. des Folgemonats als Termin für die Miete ein gängiger Wert.

Was passiert am Wochenende oder an Feiertagen?

Hier kommt der Begriff „Geschäftstag“ ins Spiel. Nach § 675n Abs. 1 BGB ist das ein Tag, an dem die Bank den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.

Für Daueraufträge gilt § 675n Abs. 2 BGB: Haben du und deine Bank einen bestimmten Tag für die Ausführung vereinbart, gilt dieser Tag als Zeitpunkt, an dem der Auftrag eingeht. Ist er kein Geschäftstag deiner Bank, rückt der nächste Geschäftstag an seine Stelle. Ab dann läuft die normale Ausführungsfrist: Nach § 675s Abs. 1 BGB muss das Geld spätestens am Ende des folgenden Geschäftstags bei der Bank des Empfängers sein.

Beispiel: Dein Dauerauftrag ist auf den 1. eines Monats eingestellt, und der 1. fällt auf einen Samstag. Dann gilt der Auftrag erst am Montag als zugegangen, und das Geld muss spätestens am Ende des Dienstags bei der Empfängerbank sein. Wenn ein Vertrag eine Zahlung bis zu einem bestimmten Tag verlangt, solltest du solche Verschiebungen einplanen.

Dauerauftrag ändern oder löschen

Ändern oder löschen kannst du einen Dauerauftrag an derselben Stelle, an der du ihn angelegt hast. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Nach § 675p Abs. 3 BGB kannst du einen Zahlungsauftrag mit vereinbartem Ausführungstag bis zum Ende des Geschäftstags vor dem vereinbarten Tag widerrufen. Die BaFin nennt dafür ausdrücklich den Dauerauftrag als Beispiel.

Danach ist ein Widerruf nur noch möglich, wenn deine Bank zustimmt; sie darf dafür ein Entgelt verlangen (§ 675p Abs. 4 BGB). Die Verbraucherzentrale weist außerdem darauf hin, dass eine Kündigung oder Änderung in der Praxis oft mehrere Bankarbeitstage dauert. Ändere oder lösche einen Dauerauftrag deshalb lieber ein paar Tage vor dem Termin.

Wichtig: Wenn du einen Dauerauftrag löschst, endet nur die Zahlung, nicht der Vertrag dahinter. Ein Miet- oder Vereinsvertrag muss separat gekündigt werden.

Daueraufträge beim Kontowechsel

Wechselst du die Bank, musst du nicht alles von Hand neu anlegen. Nach dem Zahlungskontengesetz (§§ 20 und 21 ZKG) hilft die neue Bank beim Umzug. Laut Verbraucherzentrale fordert sie binnen 2 Geschäftstagen die Liste deiner Daueraufträge bei der alten Bank an. Die alte Bank muss die Informationen binnen 5 Geschäftstagen liefern und die Daueraufträge ab deinem Wunschdatum einstellen. Die neue Bank richtet die von dir ausgewählten Daueraufträge dann ein.

Damit du weißt, welche Daueraufträge und Lastschriften überhaupt laufen, hilft ein Überblick über deine festen Ausgaben. Die Finanz-App Copreo erkennt wiederkehrende Zahlungen auf deinen Konten und ordnet Umsätze automatisch Kategorien zu. Einrichten oder ändern musst du einen Dauerauftrag aber weiterhin bei deiner Bank.

Häufige Fragen

Bis wann kann ich einen Dauerauftrag noch stoppen?

Bis zum Ende des Geschäftstags vor dem vereinbarten Ausführungstag (§ 675p Abs. 3 BGB). Weil die Umsetzung laut Verbraucherzentrale oft mehrere Bankarbeitstage dauert, solltest du lieber früher handeln.

Wird ein Dauerauftrag am Wochenende ausgeführt?

Nein. Fällt der Ausführungstag nicht auf einen Geschäftstag, gilt nach § 675n Abs. 2 BGB der nächste Geschäftstag. Die Zahlung verschiebt sich also in der Regel auf den Montag oder den Tag nach einem Feiertag.

Kann ich einen ausgeführten Dauerauftrag zurückholen?

Grundsätzlich nicht. Ein ausgeführter Dauerauftrag ist eine normale Überweisung und kann laut Verbraucherzentrale nicht zurückgerufen werden. Anders als bei der Lastschrift gibt es kein Rückgaberecht von acht Wochen.

Kostet ein Dauerauftrag Geld?

Das hängt von deiner Bank ab. Laut BaFin-Kontenvergleich können für Einrichtung oder Änderung Kosten anfallen. Die genauen Entgelte findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis deiner Bank.

Quellen

  1. § 675n BGB – Zugang von Zahlungsaufträgen — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  2. § 675p BGB – Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  3. § 675s BGB – Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  4. § 675x BGB – Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  5. Überweisungen & Lastschriften — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) · abgerufen am 14. Oktober 2026
  6. Glossar: Dauerauftrag — BaFin-Kontenvergleich · abgerufen am 14. Oktober 2026
  7. Girokonto: Was Sie darüber wissen sollten — Verbraucherzentrale · abgerufen am 14. Oktober 2026
  8. Banken müssen beim Kontowechsel helfen — Verbraucherzentrale · abgerufen am 14. Oktober 2026