Wie funktioniert der Kontowechselservice, wenn ich mein Konto wechseln will?
Den Kontowechselservice müssen dir Banken in Deutschland anbieten, wenn du dein Konto wechselst. Du erteilst der neuen Bank eine Ermächtigung, sie holt innerhalb von zwei Geschäftstagen deine Daten bei der alten Bank ab, die fünf Geschäftstage Zeit hat. Die neue Bank richtet Daueraufträge ein, informiert Zahlungspartner, und die alte überweist das Restguthaben und schließt das Konto.
Der Kontowechselservice ist im Gesetz als „Kontenwechselhilfe“ geregelt: Wenn du dein Girokonto wechseln willst, müssen deine alte und deine neue Bank dir dabei helfen. So steht es in § 20 des Zahlungskontengesetzes (ZKG). Die Banken übertragen Daueraufträge, informieren Arbeitgeber und Vertragspartner über die neue IBAN und schließen das alte Konto. Du musst nur einmal unterschreiben – trotzdem lohnt es sich, die Schritte und Fristen zu kennen.
Wer Anspruch auf die Kontenwechselhilfe hat
Laut BaFin haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher Anspruch auf die Kontenwechselhilfe. Es gibt zwei Einschränkungen nach § 20 Abs. 2 ZKG: Beide Banken müssen im Geltungsbereich des Gesetzes ansässig sein, und beide Konten müssen in derselben Währung geführt werden. Wechselst du zu einer Bank im europäischen Ausland, muss die alte Bank dir laut Verbraucherzentrale zwar deine Daueraufträge und Lastschriftmandate nennen (§ 27 ZKG). Die neue Bank im Ausland ist aber nicht verpflichtet, beim Wechsel zu helfen.
Der Service wird genutzt: Nach einer Erhebung der BaFin haben im Jahr 2023 etwa 494.000 Personen die gesetzliche Kontowechselhilfe in Anspruch genommen. Beschwerden dazu gab es bei der BaFin in weniger als 100 Fällen.
Schritt für Schritt: Ablauf und gesetzliche Fristen
Alles beginnt mit der Ermächtigung. Sie muss nach § 21 ZKG schriftlich erteilt werden, kann aber auch im Online-Banking abgegeben werden. Die BaFin stellt dafür ein Musterformular bereit, die Nutzung ist laut BaFin aber nicht verpflichtend. Haben mehrere Personen das Konto, müssen alle Inhaber unterschreiben.
In der Ermächtigung legst du fest:
- welche eingehenden Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriftmandate umgezogen werden,
- ab wann die alte Bank keine Zahlungen mehr annimmt, Daueraufträge stoppt, das Restguthaben überweist und das Konto schließt,
- ab wann Daueraufträge und Lastschriften über das neue Konto laufen.
Danach arbeiten die Banken die Schritte in festen Fristen ab:
- Neue Bank fordert Daten an: innerhalb von zwei Geschäftstagen nach Erhalt der Ermächtigung (§ 22 ZKG).
- Alte Bank liefert: innerhalb von fünf Geschäftstagen eine Liste der Daueraufträge, verfügbare Informationen zu Lastschriftmandaten sowie zu eingehenden Überweisungen und Lastschriften der letzten 13 Monate – an die neue Bank und an dich (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 ZKG).
- Neue Bank richtet ein: innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Erhalt dieser Listen richtet sie Daueraufträge ein, bereitet die Annahme von Lastschriften vor und informiert die genannten Zahler und Lastschrift-Empfänger über die neue Kontoverbindung (§ 24 Abs. 1 ZKG).
- Umstellungsdatum: Liegt dein Wunschdatum weniger als sechs Geschäftstage nach Erhalt der Listen durch die neue Bank, gilt stattdessen der sechste Geschäftstag danach (§ 24 Abs. 3 ZKG).
- Alte Bank schließt ab: Zum Stichtag nimmt sie keine Lastschriften und Überweisungen mehr an, führt keine Daueraufträge mehr aus, überweist ein positives Restguthaben auf das neue Konto und schließt das alte Konto (§ 23 Abs. 1 ZKG).
Bis zum Stichtag darf die alte Bank deine Karte oder dein Online-Banking nicht sperren (§ 23 Abs. 2 ZKG).
Statt dass die Bank deine Zahlungspartner direkt anschreibt, kannst du nach § 24 Abs. 2 ZKG auch Musterschreiben verlangen und die Information selbst verschicken.
Was der Kontowechsel kostet
Ganz kostenlos ist der Service nicht zwingend. Nach § 26 ZKG dürfen Banken ein Entgelt verlangen, wenn es mit dir vereinbart ist, angemessen ist und sich an den tatsächlichen Kosten orientiert. Laut Verbraucherzentrale berechnen viele Banken aber gar nichts. In jedem Fall kostenlos sind:
- der Zugang zu deinen Daten über bestehende Daueraufträge und Lastschriften,
- die Übermittlung der Listen und Informationen durch die alte Bank,
- die Schließung des alten Kontos.
Vertragsstrafen im Zusammenhang mit dem Kontowechsel sind nach § 26 Abs. 5 ZKG unzulässig. Geht etwas schief, haften alte und neue Bank nach § 25 ZKG gemeinsam als Gesamtschuldner für Schäden aus Pflichtverletzungen. Beschweren kannst du dich bei der BaFin, die Verstöße prüft – Schadensersatz musst du aber zivilrechtlich oder über eine Schlichtungsstelle geltend machen.
Checkliste: Konto wechseln ohne Lücken
| Schritt | Was du tun solltest | Warum |
|---|---|---|
| Vorher | Kontoauszüge der letzten zwölf Monate durchsehen | Nicht jede jährliche Zahlung taucht sofort auf |
| Ermächtigung | Formular vollständig ausfüllen, alle Kontoinhaber unterschreiben lassen | Ohne gültige Ermächtigung keine Kontenwechselhilfe |
| Liste prüfen | Liste der alten Bank kontrollieren, veraltete Einträge streichen | Die Verbraucherzentrale rät, die Liste zu korrigieren |
| Stichtag | Datum mit Puffer wählen, nicht direkt vor Gehalts- oder Mieteingang | Mindestens sechs Geschäftstage nach Erhalt der Listen |
| Zahlungspartner | Prüfen, ob Arbeitgeber, Vermieter und Versicherungen informiert wurden | Fehlende Adressen müssen nachgefordert werden |
| Parallelbetrieb | Altes und neues Konto einige Zeit parallel laufen lassen | Die Verbraucherzentrale empfiehlt einen Übergang |
| Restguthaben | Eingang des Restsaldos auf dem neuen Konto kontrollieren | Die alte Bank überweist ihn zum Stichtag |
Die Verbraucherzentrale rät außerdem, kleinere Probleme beim Wechsel einzuplanen. Den Wechsel kannst du auch ganz ohne Kontenwechselhilfe selbst organisieren – anhand der Kontoauszüge des letzten Jahres.
Wiederkehrende Zahlungen vorher erkennen
Am aufwendigsten ist der Überblick darüber, wer dir regelmäßig Geld schickt oder abbucht. Copreo erkennt wiederkehrende Zahlungen und Abos automatisch und benennt Umsätze. Damit kannst du vor dem Wechsel prüfen, welchen Zahlungspartnern du die neue IBAN mitteilen musst und ob die Liste der Bank vollständig ist. Die Umstellung selbst erledigen deine Banken oder du – Copreo zeigt nur an, was auf deinen Konten passiert.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Kontowechsel mit Kontowechselservice?
Die gesetzlichen Fristen summieren sich auf rund zwölf Geschäftstage: zwei für die Anforderung, fünf für die Lieferung der Daten und fünf für die Einrichtung bei der neuen Bank. Das Umstellungsdatum bestimmst du in der Ermächtigung.
Muss ich mein altes Konto sofort schließen?
Nein. Den Zeitpunkt der Kontoschließung legst du in der Ermächtigung fest. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, beide Konten eine Zeit lang parallel zu führen.
Was passiert mit meinem Restguthaben?
Die alte Bank überweist ein positives Guthaben zum Stichtag auf dein neues Konto, wenn deine Ermächtigung das vorsieht (§ 23 ZKG).
Gilt der Kontowechselservice auch für Gemeinschaftskonten?
Ja, aber alle Kontoinhaber müssen die Ermächtigung erteilen (§ 20 Abs. 3 ZKG).
Darf meine Bank für den Wechsel Geld verlangen?
Nur wenn ein Entgelt vereinbart wurde und es angemessen ist. Datenübermittlung und Kontoschließung müssen kostenlos sein (§ 26 ZKG).
Quellen
- Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Zahlungskontengesetz – ZKG), §§ 20–27 — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Kontenwechsel — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Bafin-Erhebung: Zahlungskontengesetz wirkt (16.09.2025) — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Banken müssen beim Kontowechsel helfen — Verbraucherzentrale Bundesverband · abgerufen am 14. Oktober 2026