Welche Kontoarten gibt es und wofür brauchst du sie?

Kurz gesagt

Die wichtigsten Kontoarten für Privatpersonen sind Girokonto, Tagesgeld, Festgeld und Depot. Das Girokonto dient dem Zahlungsverkehr, Tagesgeld und Festgeld dem Parken von Geld, das Depot der Verwahrung von Wertpapieren. Dazu kommen Sonderformen: Gemeinschaftskonto, Basiskonto mit gesetzlichem Anspruch und P-Konto mit Pfändungsschutz.

Girokonto, Tagesgeld, Depot, P-Konto: Banken bieten eine ganze Reihe von Kontoarten an, und die Namen verraten nicht immer, wofür sie gedacht sind. Manche brauchst du für den Alltag, manche zum Zurücklegen, und einige gibt es nur für besondere Lebenslagen. Hier bekommst du einen Überblick, was die einzelnen Konten können, welche Regeln gelten und wie sie zusammenspielen. Eine Empfehlung, wo du dein Geld anlegen solltest, ist das nicht.

Die Kontoarten im Überblick

KontoartWofürVerfügbarkeitBesonderheit
GirokontoZahlungsverkehr: Gehalt, Miete, Karte, LastschriftenJederzeitMeist kaum oder keine Zinsen
TagesgeldGeld kurzfristig parkenJederzeit, über ein ReferenzkontoVariabler Zins, kein Zahlungsverkehr
FestgeldGeld für eine feste Zeit anlegenErst am LaufzeitendeZins für die Laufzeit fest vereinbart
DepotWertpapiere verwahrenVerkauf je nach WertpapierWertpapiere fallen nicht unter die Einlagensicherung
GemeinschaftskontoGemeinsame Ausgaben mehrerer PersonenJe nach Und- oder Oder-KontoJede Person hat einen eigenen Einlagensicherungsanspruch
BasiskontoGirokonto mit gesetzlichem AnspruchJederzeit, auf GuthabenbasisBank darf nur angemessene Entgelte verlangen
P-KontoGirokonto mit PfändungsschutzBis zum Freibetrag auch bei PfändungNur ein P-Konto pro Person

Girokonto: das Konto für den Alltag

Über das Girokonto nimmst du am bargeldlosen Zahlungsverkehr teil. Laut BaFin empfängst du darauf Gehalt, Rente oder andere Eingänge, zahlst per Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschrift und hebst Bargeld ab. Es dient außerdem als Referenzkonto, etwa für Kreditkarte, Tagesgeld oder Wertpapiergeschäfte. Als Sparkonto eignet es sich laut BaFin weniger, weil Guthaben meist gar nicht oder nur gering verzinst werden.

Die Kosten unterscheiden sich je nach Bank und Kontomodell teils erheblich – mehr dazu im Ratgeber zu Kontoführungsgebühren. Kündigen kannst du ein Girokonto jederzeit; eine vereinbarte Kündigungsfrist darf laut BaFin höchstens einen Monat betragen. Beim Wechsel helfen dir die Banken mit dem gesetzlichen Kontowechselservice.

Tagesgeld: flexibel parken

Tagesgeld ist laut BaFin eine Geldanlage ohne feste Laufzeit mit variablem Zins, den die Bank jederzeit anpassen kann. Du kannst jederzeit ohne Kündigungsfrist über das Guthaben verfügen. Zahlungen direkt vom Tagesgeldkonto sind aber nicht vorgesehen: Ein- und Auszahlungen laufen über ein Referenzkonto, meist dein Girokonto. Die Übertragung dauert laut BaFin in der Regel einen Werktag. Deshalb wird Tagesgeld häufig für einen Notgroschen oder als Sparkonto im 3-Konten-Modell genutzt.

Festgeld: feste Laufzeit, fester Zins

Beim Festgeld vereinbarst du mit der Bank vorab Laufzeit und Zinssatz. Die Laufzeit reicht laut BaFin von einem Monat bis zu mehreren Jahren. Während dieser Zeit ist eine vorzeitige Verfügung in der Regel nicht möglich. Erlaubt die Bank eine Ausnahme, kann das Zinsen kosten. Achte auf das Laufzeitende: Versäumst du es, kann die Bank das Festgeld laut BaFin automatisch verlängern, oft zu einem niedrigeren Zins.

Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten sind durch die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Person und Bank geschützt, in besonderen Fällen vorübergehend bis 500.000 Euro. Details erklärt der Ratgeber zur Einlagensicherung.

Depot: für Wertpapiere

Ein Depot ist kein Konto für Geld, sondern für Wertpapiere wie Aktien oder Fondsanteile. Laut BaFin fallen diese Wertpapiere nicht unter die Einlagensicherung. Sie bleiben aber dein Eigentum, das die Bank nur verwahrt; im Insolvenzfall kannst du die Herausgabe verlangen oder das Depot übertragen. Für Forderungen aus Wertpapiergeschäften, etwa Verkaufserlöse, gibt es die gesetzliche Anlegerentschädigung: 90 Prozent, höchstens 20.000 Euro. Geld für Käufe und aus Verkäufen läuft über ein Referenzkonto, oft dein Girokonto.

Gemeinschaftskonto: Und oder Oder

Ein Gemeinschaftskonto gehört mehreren Personen. Die Verbraucherzentrale unterscheidet zwei Formen: Beim Oder-Konto darf jede Person allein verfügen. Beim Und-Konto geht das nur gemeinsam. Bei der Einlagensicherung hat laut BaFin jede kontoinhabende Person einen eigenen Anspruch. Was das für Haftung und Pfändung bedeutet, steht im Ratgeber zum Gemeinschaftskonto.

Basiskonto: Konto mit gesetzlichem Anspruch

Jede Bank, die Zahlungskonten für Verbraucher anbietet, muss auch ein Basiskonto anbieten (§ 31 ZKG). Anspruch hat jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU, auch Menschen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Geduldete. Die Bank muss den Vertrag spätestens zehn Geschäftstage nach Eingang des Antrags anbieten. Ablehnen darf sie unter anderem, wenn du schon ein nutzbares Zahlungskonto bei einer Bank in Deutschland hast (§ 35 ZKG).

Ein Basiskonto bietet Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften und Kartenzahlungen (§ 38 ZKG). Einen Dispo muss die Bank laut BaFin nicht einräumen. Die Entgelte müssen angemessen sein (§ 41 ZKG).

P-Konto: Schutz bei Pfändung

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto mit besonderem Schutz. Jede natürliche Person kann verlangen, dass ihr bestehendes Zahlungskonto als P-Konto geführt wird, auch wenn es im Minus ist. Das P-Konto läuft dann nur noch auf Guthabenbasis, und du darfst nur ein einziges haben (§ 850k ZPO). Ist schon Guthaben gepfändet, muss die Umwandlung zum Beginn des vierten Geschäftstags nach deinem Verlangen erfolgen.

Wird Guthaben gepfändet, kannst du bis Monatsende über einen Freibetrag verfügen. Er richtet sich nach den Pfändungsfreigrenzen und wird auf volle 10 Euro aufgerundet. Nicht genutzter Freibetrag bleibt bis zu drei Folgemonate geschützt (§ 899 ZPO). Die Grenzen werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst (§ 850c Abs. 4 ZPO). Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass ein P-Konto ohne Schuldenprobleme nicht zu empfehlen ist, weil eine Meldung etwa an die Schufa die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen kann.

Alle Konten im Blick

Wer mehrere Kontoarten bei verschiedenen Banken nutzt, verliert leicht den Überblick. Copreo zeigt Konten, Karten und Depots von über 3.000 Banken in einer App und bietet eine Vermögensübersicht über alle Konten und Depots. Konten eröffnen, kündigen oder Geld umbuchen erledigst du weiterhin direkt bei deiner Bank.

Häufige Fragen

Welche Kontoart brauche ich mindestens?

Für Gehalt, Miete und Kartenzahlungen brauchst du ein Girokonto oder ein Basiskonto. Alle anderen Kontoarten sind Ergänzungen.

Kann ich vom Tagesgeldkonto direkt überweisen?

In der Regel nicht. Laut BaFin laufen Ein- und Auszahlungen über ein Referenzkonto, meist dein Girokonto.

Ist Geld im Depot durch die Einlagensicherung geschützt?

Die Wertpapiere selbst nicht, sie sind aber dein Eigentum und werden nur verwahrt. Für Geldforderungen aus Wertpapiergeschäften gibt es die gesetzliche Anlegerentschädigung von 90 Prozent, höchstens 20.000 Euro. Kontoguthaben bei einer Bank zählt laut BaFin dagegen zu den gesicherten Einlagen.

Wer bekommt ein Basiskonto?

Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU, auch ohne festen Wohnsitz. Die Bank darf nur aus gesetzlichen Gründen ablehnen, etwa wenn du schon ein nutzbares Konto in Deutschland hast.

Quellen

  1. Girokonto: Alles, was Sie wissen müssen — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) · abgerufen am 14. Oktober 2026
  2. Tagesgeld — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) · abgerufen am 14. Oktober 2026
  3. Festgeld — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) · abgerufen am 14. Oktober 2026
  4. Einlagensicherung und Anlegerentschädigung — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) · abgerufen am 14. Oktober 2026
  5. Basiskonto — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) · abgerufen am 14. Oktober 2026
  6. Zahlungskontengesetz (ZKG), §§ 31, 35, 38 und 41 — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  7. § 850k ZPO – Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  8. § 899 ZPO – Pfändungsfreier Betrag; Übertragung — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  9. § 850c ZPO – Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  10. Girokonto: Was Sie darüber wissen sollten — Verbraucherzentrale · abgerufen am 14. Oktober 2026