Was gehört finanziell auf deine Umzug-Checkliste?
Auf die finanzielle Umzug-Checkliste gehören fünf Punkte: neue Adresse bei Bank und Versicherungen melden, Mietdauerauftrag umstellen, Strom- und Internetvertrag umziehen oder kündigen, den Rundfunkbeitrag ummelden und einen Nachsendeauftrag einrichten. Für Strom und Internet gibt es bei einem Umzug gesetzliche Sonderkündigungsrechte.
Kartons packen ist sichtbar, der Papierkram dahinter nicht. Bei einem Umzug ändern sich Adresse, Miete und oft auch Strom- und Internetvertrag. Vergisst du einen Punkt, laufen Zahlungen ins Leere, Post landet beim Nachmieter oder du zahlst einen Vertrag an der alten Adresse weiter. Diese Checkliste konzentriert sich auf deine Finanzen: Konten, Daueraufträge, Verträge, Rundfunkbeitrag und Nachsendeauftrag.
Die Checkliste auf einen Blick
| Wann | Aufgabe | Worauf achten |
|---|---|---|
| Sobald der Termin feststeht | Internet- und Telefonanbieter informieren | Umzugsauftrag erteilen oder Sonderkündigung mit einem Monat Frist prüfen |
| Spätestens sechs Wochen vorher | Stromvertrag umziehen oder kündigen | Sonderkündigung bei Wohnsitzwechsel mit sechs Wochen Frist |
| Vor Mietbeginn | Kaution und erste Miete planen | Kaution höchstens drei Nettokaltmieten, zahlbar in drei Raten |
| Vor dem ersten Mietmonat | Dauerauftrag für die neue Miete anlegen, alten beenden | Änderung bis Ende des Geschäftstags vor dem Ausführungstag möglich |
| Spätestens 5 Werktage vorher | Nachsendeauftrag einrichten | Bei der Deutschen Post Bearbeitungszeit beachten |
| Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug | Bei der Meldebehörde anmelden | Gesetzliche Frist nach § 17 BMG |
| Nach dem Einzug | Adresse bei Bank, Versicherungen und Vertragspartnern ändern | Auch Kreditkarte, Depot und Online-Shops nicht vergessen |
| Nach dem Einzug | Rundfunkbeitrag ummelden | Beitragsnummer gehört zur Person, nicht zur Wohnung |
Bank und Konten: Adresse ändern
Deine Bank muss deine aktuelle Anschrift kennen, damit Kontoauszüge, neue Karten und Briefe ankommen. Laut BaFin können fehlende aktuelle Legitimationsdaten sogar zu einer Sperrung des Kontos führen. Ändere die Adresse deshalb bei jeder Bank, bei der du ein Konto, eine Kreditkarte oder ein Depot hast – meist geht das im Online-Banking.
Deine IBAN bleibt beim Umzug gleich. Bestehende Lastschriften laufen also weiter, solange der Vertrag weiterläuft. Was sich ändert, sind die Verträge an der alten Adresse.
Miete: Dauerauftrag und Kaution
Für die alte Miete läuft meist ein Dauerauftrag. Lösche oder befriste ihn rechtzeitig, damit nach dem Auszug keine Miete mehr an den alten Vermieter geht. Einen Dauerauftrag kannst du bis zum Ende des Geschäftstags vor dem vereinbarten Ausführungstag widerrufen (§ 675p Abs. 3 BGB). Für die neue Wohnung legst du einen neuen Dauerauftrag mit Betrag, IBAN des Vermieters und Fälligkeit aus dem Mietvertrag an.
Für die Kaution gilt: Sie darf höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskostenpauschale oder -vorauszahlung betragen. Eine Geldkaution darfst du in drei gleichen monatlichen Raten zahlen; die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig (§ 551 BGB). Plane ein, dass die erste Rate der neuen Kaution fällig sein kann, bevor du die alte zurückhast.
Strom und Gas: ummelden oder kündigen
Für Energielieferverträge außerhalb der Grundversorgung hast du bei einem Wohnsitzwechsel ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen. Die Kündigung kann zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt wirken (§ 41b Abs. 5 EnWG). Gib dabei deine künftige Anschrift oder die Identifikationsnummer der neuen Entnahmestelle an.
Eine Einschränkung gibt es: Bietet dir dein bisheriger Lieferant innerhalb von zwei Wochen in Textform an, dich an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, und ist das dort möglich, entfällt das Sonderkündigungsrecht. Notiere beim Auszug und Einzug die Zählerstände.
Internet und Telefon: Umzug mit dem Anbieter
Für Internet und Telefon regelt § 60 TKG den Umzug:
- Anbieter kann am neuen Wohnort liefern: Er muss die Leistung dort ohne Änderung der Laufzeit und der übrigen Vertragsinhalte erbringen. Für den Aufwand darf er ein angemessenes Entgelt verlangen, höchstens so viel wie für einen Neuanschluss.
- Anbieter kann am neuen Wohnort nicht liefern: Du kannst mit einer Frist von einem Monat kündigen, zum Auszug oder später.
Die Bundesnetzagentur rät, den Anbieter so früh wie möglich zu informieren und einen Umzugsauftrag zu erteilen. Wichtig: Kann dein Anbieter auch an der neuen Adresse liefern und du willst trotzdem wechseln, zahlst du den alten Vertrag bis zum Vertragsende weiter. Fällt die Versorgung beim Umzug länger als einen Arbeitstag komplett aus, kannst du laut Bundesnetzagentur eine Entschädigung verlangen: 10 Euro pro Arbeitstag oder 20 Prozent des Monatsentgelts, falls das mehr ist.
Rundfunkbeitrag ummelden
Beim Rundfunkbeitrag gilt: Pro Wohnung zahlt eine Person. Laut Beitragsservice ist deine Beitragsnummer an dich gebunden, nicht an die Wohnung – du nimmst sie mit. Je nach Situation heißt das:
- Du zahlst weiter in der neuen Wohnung: Teile dem Beitragsservice die neue Adresse mit, am einfachsten über das Online-Formular.
- In der neuen Wohnung zahlt schon jemand: Du kannst dich abmelden und gibst die Beitragsnummer der zahlenden Person an.
- Du bleibst, die angemeldete Person zieht aus: Melde die Wohnung selbst an. Zahle nicht unter der alten Nummer weiter, sonst werden die Zahlungen der neuen Adresse der ausgezogenen Person zugerechnet und für deine Wohnung entsteht ein Rückstand.
Nachsendeauftrag und Ummeldung
Bei der Meldebehörde musst du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden (§ 17 BMG).
Damit Briefe aus der Übergangszeit ankommen, gibt es den Nachsendeservice der Deutschen Post. Bei einem Umzug läuft er sechs Monate. Er kostet für Privatkunden online 31,90 Euro und in Filiale oder Poststation 34,90 Euro (Stand: 14.10.2026, inklusive Mehrwertsteuer). Beauftragen solltest du ihn spätestens fünf Werktage vor Beginn. Auf Wunsch gibt die Post deine neue Adresse an Vertragspartner wie Banken und Versicherungen weiter. Pakete werden seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr nachgesendet. Die Post warnt zudem vor Drittanbietern, die den Auftrag gegen eine deutlich höhere Pauschale weiterleiten.
Nach dem Umzug: Fixkosten neu ordnen
Ein Umzug ist ein guter Anlass, deine Fixkosten neu aufzustellen: neue Miete, neuer Abschlag, eventuell ein anderer Internettarif. Copreo erkennt wiederkehrende Zahlungen und Abos auf deinen Konten automatisch. So siehst du, welche Vertragspartner regelmäßig abbuchen und wem du die neue Adresse mitteilen musst. Ummelden oder kündigen musst du die Verträge aber selbst beim jeweiligen Anbieter.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Stromvertrag beim Umzug kündigen?
Nicht zwingend. Du kannst ihn an die neue Adresse mitnehmen oder bei einem Vertrag außerhalb der Grundversorgung mit sechs Wochen Frist kündigen (§ 41b Abs. 5 EnWG). Bietet der Lieferant die Fortsetzung zu gleichen Bedingungen an, entfällt das Sonderkündigungsrecht.
Kann ich meinen Internetvertrag wegen Umzug kündigen?
Nur wenn der Anbieter die vereinbarte Leistung an der neuen Adresse nicht anbietet. Dann gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat (§ 60 Abs. 2 TKG).
Ändert sich meine IBAN, wenn ich umziehe?
Nein. Die IBAN hängt am Konto, nicht an der Adresse. Teile deiner Bank aber die neue Anschrift mit.
Was passiert mit dem Rundfunkbeitrag, wenn ich zu meinem Partner ziehe?
Zahlt dein Partner bereits für die Wohnung, kannst du dich abmelden und seine Beitragsnummer angeben. Pro Wohnung fällt der Beitrag nur einmal an.
Quellen
- § 60 Telekommunikationsgesetz (TKG) – Umzug — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Anbieterwechsel und Umzug — Bundesnetzagentur · abgerufen am 14. Oktober 2026
- § 41b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) – Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Worauf müssen Sie bei einem Umzug achten? — ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Nachsendeservice – Häufige Fragen — Deutsche Post · abgerufen am 14. Oktober 2026
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
- § 675p BGB – Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) – Anmeldung, Abmeldung — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Girokonto: Alles, was Sie wissen müssen — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) · abgerufen am 14. Oktober 2026