Was ist die Girocard und wie unterscheidet sie sich von Debit- und Kreditkarte?
Die Girocard ist die Debitkarte der deutschen Banken und Sparkassen: Zahlungen werden direkt vom Girokonto abgebucht. Im Ausland funktioniert sie meist über ein zweites Logo von Visa oder Mastercard. Kontaktlos geht es bis 50 € oft ohne PIN. Bei Verlust sperrst du sie über 116 116 und haftest in der Regel höchstens mit 50 €.
Die Girocard ist die Bankkarte, die du in Deutschland meist automatisch zu deinem Girokonto bekommst – viele nennen sie noch EC-Karte. Die Deutsche Kreditwirtschaft beschreibt sie als eigenständiges Bezahlsystem der deutschen Banken und Sparkassen und als die meistverbreitete Debitkarte in Deutschland. Debitkarte heißt: Was du bezahlst oder abhebst, wird direkt von deinem Girokonto abgebucht.
Hier erfährst du, was die Girocard kann, wie sie sich von Visa- oder Mastercard-Debitkarten und von Kreditkarten unterscheidet, wann du eine PIN brauchst und was bei Verlust gilt.
Die Girocard in Zahlen
Nach Angaben der girocard-Betreibergesellschaft EURO Kartensysteme (Pressemitteilung vom 11. Februar 2026) sind rund 100 Millionen Girocards ausgegeben. 2025 wurde damit rund 8,3 Milliarden Mal bezahlt, 4,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Dezember 2025 liefen rund 88,5 Prozent der Zahlungen kontaktlos, und es gab bis zu 1.344.000 aktive Terminals. Neben der Plastikkarte gibt es die digitale Girocard für Smartphone oder Smartwatch, laut Deutscher Kreditwirtschaft etwa in Apple Pay oder in der Banking-App.
Girocard, Debitkarte und Kreditkarte im Vergleich
Alle drei Kartenarten sehen ähnlich aus, funktionieren aber unterschiedlich. Die Tabelle fasst die Unterschiede zusammen, wie sie die Verbraucherzentrale und die Deutsche Kreditwirtschaft beschreiben.
| Merkmal | Girocard | Debitkarte (Visa Debit, Debit Mastercard) | Kreditkarte |
|---|---|---|---|
| Abbuchung | direkt vom Girokonto | direkt vom Girokonto | gesammelt, meist monatliche Abrechnung |
| Kreditrahmen | nein (außer Dispo auf dem Konto) | nein (außer Dispo auf dem Konto) | ja |
| Bezahlsystem | eigenes System der deutschen Kreditwirtschaft | Visa bzw. Mastercard | Visa, Mastercard u. a. |
| Ausland | über Co-Badge oder einzelne Akzeptanzstellen | international akzeptiert | international akzeptiert |
| Besonderheit | auf den deutschen Markt ausgerichtet | in Deutschland nicht überall akzeptiert | bei Revolving-Karten oft hohe Zinsen |
Laut Verbraucherzentrale wird eine Debitkarte im Ausland teils abgelehnt, etwa bei Mietwagen. Bei einer Kreditkarte mit Teilzahlung (Revolving) zahlst du in der Regel hohe Zinsen, wenn du den Betrag nicht vollständig ausgleichst.
Co-Badge: Warum auf deiner Girocard ein zweites Logo steht
Damit du mit der Girocard auch im Ausland bezahlen kannst, tragen viele Karten ein zweites Logo eines internationalen Systems – das sogenannte Co-Badge. Die häufigsten Varianten sind laut Deutscher Kreditwirtschaft V Pay, Debit Mastercard und Visa Debit. In Deutschland läuft die Zahlung über das Girocard-System, im Ausland über den Partner. Mit dem Visa- oder Mastercard-Co-Badge bekommt die Karte nach Angaben der Verbraucherzentrale eine 16-stellige Kartennummer und einen CVV-Code.
Das Maestro-Aus: Früher war Maestro von Mastercard das übliche Co-Badge. Die Ausgabe neuer Girocards mit Maestro-Funktion endete laut girocard-Pressemitteilung vom 1. Juni 2023 zum 30. Juni 2023. Bereits ausgegebene Karten bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Da die meisten Karten vier Jahre laufen, sind die letzten Maestro-Varianten Ende 2027 abgelaufen. Die Verbraucherzentrale berichtet (Stand: 26. August 2026), dass einige Banken von Mastercard einen Aufschub erhalten haben. Die Girocard selbst bleibt: Laut Pressemitteilung verschwindet meist nur das Maestro-Logo.
Wenn auf deiner Karte noch Maestro steht, lohnt ein Blick auf das Ablaufdatum. Welches Co-Badge du als Nächstes bekommst, erfährst du bei deiner Bank.
Kontaktlos bezahlen: Wann brauchst du eine PIN?
Die Regeln dafür stehen in Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389, die die EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) ergänzt. Danach darf deine Bank bei kontaktlosen Zahlungen an der Kasse auf die starke Kundenauthentifizierung – also zum Beispiel die PIN – verzichten, wenn:
- die einzelne Zahlung höchstens 50 € beträgt und
- die kontaktlosen Zahlungen seit der letzten PIN-Eingabe zusammen nicht über 150 € liegen oder es nicht mehr als fünf aufeinanderfolgende kontaktlose Zahlungen waren.
Die Verordnung erlaubt den Verzicht, schreibt ihn aber nicht vor. Banken können also strengere Regeln haben. Auf girocard.eu heißt es entsprechend, dass für Beträge bis 50 € „in der Regel“ keine PIN nötig ist und das Terminal nach mehreren kontaktlosen Zahlungen eine PIN verlangen kann.
Beispiel: Du zahlst nacheinander 30 €, 45 €, 40 € und 40 € kontaktlos. Mit der vierten Zahlung liegt die Summe bei 155 €. Arbeitet deine Bank mit der Summengrenze, fragt das Terminal hier nach der PIN; arbeitet sie mit der Anzahlgrenze, spätestens bei der sechsten kontaktlosen Zahlung in Folge. Bei einer einzelnen Zahlung über 50 € greift diese Ausnahme nicht – dann ist eine starke Kundenauthentifizierung nötig, an der Kasse meist die PIN.
Karte verloren: Sperren und Haftung
Sofort sperren: Nach § 675l BGB musst du Verlust, Diebstahl oder Missbrauch deiner Karte unverzüglich anzeigen, sobald du davon weißt. Dafür gibt es den zentralen Sperr-Notruf 116 116. Er ist laut Betreiber rund um die Uhr erreichbar, aus dem deutschen Festnetz kostenlos; aus dem Mobilfunknetz und dem Ausland können Gebühren anfallen. Aus dem Ausland erreichst du ihn unter +49 116 116 oder +49 30 4050 4050. Halte deine IBAN oder Kontonummer und Bankleitzahl bereit und notiere Datum und Uhrzeit der Sperrung. Bei Diebstahl solltest du danach Anzeige bei der Polizei erstatten.
Haftung bei Missbrauch: Wird mit deiner verlorenen oder gestohlenen Karte bezahlt, kann deine Bank nach § 675v Abs. 1 BGB von dir höchstens 50 € verlangen. Wichtige Ausnahmen:
- Keine Haftung, wenn du den Verlust vorher nicht bemerken konntest (§ 675v Abs. 2) oder wenn die Bank keine starke Kundenauthentifizierung verlangt hat, etwa bei einer kontaktlosen Zahlung ohne PIN (§ 675v Abs. 4).
- Keine Haftung für Zahlungen nach der Sperranzeige (§ 675v Abs. 5).
- Volle Haftung bei Betrug oder wenn du deine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hast (§ 675v Abs. 3).
Hast du selbst in betrügerischer Absicht gehandelt, gelten diese Befreiungen nicht.
Girocard-Zahlungen im Blick behalten
Weil jede Girocard-Zahlung direkt vom Konto abgeht, summieren sich kleine Kontaktloszahlungen schnell. Mit Copreo siehst du Konten und Karten von über 3.000 Banken in einer App. Umsätze werden automatisch benannt und kategorisiert, und du kannst Budgets pro Kategorie festlegen. Copreo kostet 2,99 € im Monat, ist monatlich kündbar und kommt ohne Werbung und ohne Datenverkauf aus.
Häufige Fragen
Ist die Girocard dasselbe wie die EC-Karte?
Im Alltag ja. „EC-Karte“ ist der ältere Name, der noch weit verbreitet ist. Der Sperr-Notruf führt die Girocard ausdrücklich als „früher EC-Karte“.
Kann ich mit der Girocard im Ausland bezahlen?
Meist über das Co-Badge von Visa, Mastercard oder V Pay. Einzelne Händler im Ausland akzeptieren laut Deutscher Kreditwirtschaft auch die Girocard direkt.
Wird die Girocard abgeschafft?
Nein. Mit dem Maestro-Aus fällt nur das alte Co-Badge weg; die Girocard bleibt laut Betreibergesellschaft bestehen (Stand: Oktober 2026).
Was kostet mich der Missbrauch meiner Karte?
In der Regel höchstens 50 € (§ 675v BGB), nach der Sperranzeige nichts mehr. Bei grober Fahrlässigkeit kann es der gesamte Schaden sein.
Quellen
- Basiswissen rund um die girocard — Die Deutsche Kreditwirtschaft · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Jahreszahlen 2025 (Pressemitteilung vom 11.02.2026) — EURO Kartensysteme GmbH / girocard · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Maestro-Aus: Girocard bleibt zuverlässig nutzbar (Pressemitteilung vom 01.06.2023) — EURO Kartensysteme GmbH / girocard · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Keine Maestro-Funktion mehr für Girokarten — Verbraucherzentrale · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Delegierte Verordnung (EU) 2018/389 – technische Regulierungsstandards für die starke Kundenauthentifizierung (Art. 11) — Amtsblatt der Europäischen Union / EUR-Lex · abgerufen am 14. Oktober 2026
- § 675v BGB – Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
- § 675l BGB – Pflichten des Zahlers in Bezug auf Zahlungsinstrumente — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Sperr-Notruf 116 116 — Sperr-Notruf 116 116 e. V. · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Wie funktioniert kontaktlos bezahlen? — EURO Kartensysteme GmbH / girocard · abgerufen am 14. Oktober 2026