Was kostet Geld abheben im Ausland und wie sparst du Gebühren?
Beim Geld abheben im Ausland können drei Kosten anfallen: Entgelte deiner Bank, eine Gebühr des Automatenbetreibers und außerhalb der Eurozone ein ungünstiger Wechselkurs. Bietet der Automat an, direkt in Euro umzurechnen, lehnst du laut BaFin und Verbraucherzentrale in aller Regel besser ab und wählst die Landeswährung.
Am Flughafen landen, zum Automaten, Karte rein: Geld abheben im Ausland ist meist der einfachste Weg zu Bargeld in der Landeswährung. Teuer wird es, wenn mehrere Gebühren zusammenkommen oder du am Display unbemerkt einer ungünstigen Umrechnung zustimmst. Hier erfährst du, welche Kosten entstehen können, welche Regeln für Banken und Automatenbetreiber gelten und was du vor der Reise klären solltest.
Welche Kosten beim Abheben anfallen können
Die Verbraucherzentrale unterscheidet drei Kostenfaktoren:
- Entgelte deiner eigenen Bank oder deines Kreditkartenanbieters,
- den Wechselkurs bei fremden Währungen,
- Entgelte vor Ort, etwa eine Gebühr des Automatenbetreibers.
Werbeversprechen wie „weltweit kostenlos Geld abheben“ beziehen sich laut Verbraucherzentrale oft nur auf die Entgelte der eigenen Bank. Die Gebühr des Automatenbetreibers kann trotzdem anfallen – laut BaFin teilweise in erheblicher Höhe.
| Kostenart | Wer verlangt sie? | Wo du sie erkennst |
|---|---|---|
| Entgelt für die Abhebung | Deine Bank oder dein Kartenanbieter | Preis- und Leistungsverzeichnis deiner Bank |
| Fremdgebühr am Automaten | Der Automatenbetreiber vor Ort | Anzeige am Automaten vor der Bestätigung |
| Auslandseinsatzentgelt | Manche Kartenanbieter bei Nutzung außerhalb des Euroraums | Kartenbedingungen, später auf der Abrechnung |
| Wechselkurs und Aufschlag | Deine Bank oder – bei Sofortumrechnung – der Automatenbetreiber | Anzeige am Automaten, Kontoauszug |
In der Eurozone und in der EU
Hebst du Euro in einem anderen EU-Land ab, gelten für deine Bank die gleichen Entgelte wie für eine entsprechende Zahlung im Inland (Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/1230). Das Europäische Verbraucherzentrum fasst es so zusammen: In der Regel gelten die gleichen Konditionen wie beim Abheben an fremden Geldautomaten in Deutschland.
Unabhängig davon kann der Automatenbetreiber eine eigene Gebühr erheben. Laut Europäischem Verbraucherzentrum muss deren Höhe am Geldautomaten angezeigt werden, bevor du die Abhebung bestätigst. Lies die Anzeige also genau und brich ab, wenn dir der Betrag zu hoch ist.
Außerhalb der Eurozone: Auslandseinsatzentgelt und Wechselkurs
Sobald du in einer anderen Währung abhebst, rechnet jemand um – und das kostet. Einige Anbieter erheben laut BaFin für die Kreditkarte außerhalb des Euroraums ein Auslandseinsatzentgelt, also einen bestimmten Prozentsatz des Betrags zusätzlich. Wie hoch es ist und ob es auch für Abhebungen mit der Debitkarte gilt, steht in den Bedingungen deiner Karte.
Auch die Karte selbst solltest du vorher prüfen. Die Girocard funktioniert im Ausland laut BaFin nur, wenn sie zusätzlich ein Verfahren eines internationalen Zahlungsanbieters enthält – erkennbar an den Logos. Je nach System klappt das außerhalb Europas nicht, und manchmal musst du die Karte erst für den Auslandseinsatz freischalten. Mehr dazu im Ratgeber zur Girocard. Mit Debitkarten der großen Kreditkartenfirmen kannst du laut BaFin weltweit Geld abheben. Beachte außerdem: Der maximal abhebbare Betrag kann im Ausland niedriger sein als in Deutschland.
Die Sofortumrechnung (DCC): die häufigste Kostenfalle
In Ländern ohne Euro fragen viele Automaten, ob der Betrag in Euro oder in der Landeswährung abgebucht werden soll. Wählst du Euro, rechnet der Automatenbetreiber selbst um. Das nennt sich Sofortumrechnung oder Dynamic Currency Conversion (DCC). Die Angebote locken laut Verbraucherzentrale oft mit Hinweisen wie „garantierter Wechselkurs“ oder „kein Aufschlag“. Tatsächlich berechnen die Betreiber laut BaFin oft einen erheblichen Kursaufschlag zu ihren Gunsten.
Die Empfehlung von BaFin, Verbraucherzentrale und Europäischem Verbraucherzentrum ist deshalb einheitlich: Verzichte in aller Regel auf die Sofortumrechnung und wähle die Landeswährung. Dann rechnet deine Bank oder dein Kartenanbieter zum aktuellen Kurs um. Dasselbe gilt beim Bezahlen mit Karte im Geschäft oder Restaurant. Prüfe vor der PIN-Eingabe, dass der Betrag in Landeswährung angezeigt wird, damit dir die Umrechnung nicht untergeschoben wird.
Was die EU-Regeln vorschreiben
Für Abhebungen in Euro oder einer anderen EU-Währung, etwa Zloty, Forint oder schwedische Krone, gelten Transparenzpflichten (Art. 1 Abs. 2 und Art. 4 VO 2021/1230):
- Wer am Automaten umrechnet, muss die gesamten Umrechnungsentgelte als prozentualen Aufschlag auf den letzten Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank angeben – vor der Abhebung.
- Der Automat muss den Betrag in Landeswährung und den Betrag in deiner Kontowährung anzeigen und dich darauf hinweisen, dass du auch in Landeswährung abheben und die Umrechnung deiner Bank überlassen kannst.
- Deine Bank muss dir nach einer Abhebung in einer abweichenden EU-Währung eine elektronische Mitteilung mit ihrem Aufschlag schicken. Auf diese Nachricht kannst du verzichten.
Diese Regeln stammen ursprünglich aus der Verordnung (EU) 2019/518 und sind heute in der Verordnung 2021/1230 zusammengefasst. In Ländern mit einer Nicht-EU-Währung, etwa in der Türkei oder den USA, greifen sie nicht. Dort ist es umso wichtiger, das Display genau zu lesen.
Vor der Reise: kurze Checkliste
- Bei deiner Bank nachfragen, was Abhebungen und Zahlungen im Reiseland kosten und an welchen Automaten du günstig abheben kannst.
- Prüfen, ob deine Karte im Reiseland funktioniert und für das Ausland freigeschaltet ist.
- Tageslimit für Abhebungen kennen.
- Den Sperr-Notruf notieren: Aus dem Ausland erreichst du ihn laut BaFin unter 0049 116 116, sofern deine Bank teilnimmt.
- Eine zweite Karte oder etwas Bargeld als Reserve einplanen; die Verbraucherzentrale rät, nie nur auf ein Zahlungsmittel zu setzen.
Nach der Reise: Abrechnung prüfen
Die BaFin rät, nach einem Karteneinsatz im Ausland zu prüfen, ob Beträge und Gebühren korrekt berechnet wurden. Innerhalb des EWR muss dir deine Bank unter anderem den Betrag in der Originalwährung, die Entgelte, den angewandten Wechselkurs und das Buchungsdatum mitteilen. Fragen klärst du direkt bei deiner Bank.
Copreo zeigt dir die Umsätze deiner Konten und Karten von über 3.000 Banken in einer App und ordnet sie automatisch Kategorien zu. So siehst du nach der Reise schnell, welche Abhebungen und Entgelte gebucht wurden. Eine Gebühr zurückfordern oder reklamieren musst du aber selbst bei deiner Bank.
Häufige Fragen
Soll ich am Automaten in Euro oder in Landeswährung abheben?
In aller Regel in Landeswährung. Wählst du Euro, rechnet der Automatenbetreiber um, oft mit Aufschlag. BaFin, Verbraucherzentrale und Europäisches Verbraucherzentrum raten, die Sofortumrechnung abzulehnen.
Kostet Geld abheben in Italien mehr als in Deutschland?
Deine Bank darf für eine Euro-Abhebung in einem anderen EU-Land nicht mehr verlangen als für eine entsprechende Abhebung im Inland. Eine zusätzliche Gebühr des Automatenbetreibers ist trotzdem möglich und muss vorher angezeigt werden.
Was ist ein Auslandseinsatzentgelt?
Ein prozentualer Aufschlag, den manche Kartenanbieter verlangen, wenn du die Karte außerhalb des Euroraums nutzt. Ob und in welcher Höhe er anfällt, steht in den Bedingungen deiner Karte.
Funktioniert meine Girocard im Ausland?
Nur wenn sie zusätzlich ein internationales Zahlungsverfahren enthält, erkennbar am Logo. Außerhalb Europas kann es je nach System Probleme geben. Frag vor der Reise bei deiner Bank nach.
Quellen
- Bezahlen und Geld abheben im Ausland — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Bargeld, Karten, Reiseschecks: Das richtige Zahlungsmittel im Ausland — Verbraucherzentrale · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Geld abheben im Ausland: So vermeiden Sie Gebühren — Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Verordnung (EU) 2021/1230 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Union, Art. 1, 3 und 4 (ABl. L 274 vom 30.7.2021; kodifiziert u. a. die Änderungen durch VO (EU) 2019/518) — Europäische Union / Amt für Veröffentlichungen · abgerufen am 14. Oktober 2026