Was musst du bei einer Auslandsüberweisung beachten?
Eine Auslandsüberweisung in Euro innerhalb der EU darf nicht mehr kosten als eine Inlandsüberweisung. Teurer und langsamer wird es außerhalb des SEPA-Raums oder in fremder Währung: Dann brauchst du oft den BIC, wählst eine Entgeltoption wie OUR, SHA oder BEN und zahlst zusätzlich über den Wechselkurs.
Eine Auslandsüberweisung ist nicht gleich eine Auslandsüberweisung. Schickst du Euro an ein Konto in Spanien, läuft das technisch und preislich wie eine Überweisung innerhalb Deutschlands. Schickst du US-Dollar nach Kanada, wird es deutlich komplizierter: Du brauchst mehr Angaben, musst festlegen, wer welche Gebühren trägt, und zahlst über den Wechselkurs mit. Hier erfährst du, welche Regeln wo gelten und worauf du vor dem Absenden achten solltest.
SEPA-Raum oder nicht: der wichtigste Unterschied
SEPA steht für Single Euro Payments Area, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Laut Deutscher Bundesbank gehören dazu die 27 EU-Staaten, die weiteren EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Schweiz, Albanien, Andorra, Moldau, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, San Marino, Serbien, der Staat Vatikanstadt und das Vereinigte Königreich. In diesem Raum gibt es standardisierte Verfahren für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen.
Für dich heißt das: Eine Überweisung in Euro an ein Konto in einem dieser Länder ist in aller Regel eine normale SEPA-Überweisung. Alles außerhalb dieses Raums – oder in einer anderen Währung als Euro – ist eine Auslandsüberweisung im engeren Sinn, für die deine Bank eigene Preise und Abläufe hat.
Was eine Euro-Überweisung in der EU kosten darf
Für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro innerhalb der EU gilt eine klare Regel: Banken müssen dafür die gleichen Entgelte verlangen wie für eine entsprechende Inlandszahlung in gleicher Höhe (Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/1230). Die BaFin formuliert es für Verbraucher so: Überweisungen in Euro ins Ausland kosten genauso viel wie Inlandsüberweisungen, sofern das Zielkonto in Euro geführt wird und in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums liegt.
Zwei Ausnahmen nennt die BaFin ausdrücklich:
- Überweist du Euro auf ein Konto in einer anderen EWR-Währung, etwa Zloty oder Forint, können beim Empfänger Kosten für die Umrechnung entstehen.
- Überweisungen in Drittstaatenwährungen wie US-Dollar dürfen Banken frei bepreisen – laut BaFin auch dann, wenn du selbst eine Überweisung in einer EWR-Währung wie dem polnischen Zloty veranlasst.
Die genauen Kosten stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis deiner Bank.
IBAN, BIC und SWIFT
Innerhalb des EWR reicht die IBAN des Empfängers, auch bei grenzüberschreitenden SEPA-Zahlungen. Bei SEPA-Zahlungen in die übrigen SEPA-Länder – die Bundesbank nennt etwa die Schweiz, Monaco, San Marino, Andorra, den Staat Vatikanstadt und das Vereinigte Königreich – musst du laut Bundesbank zusätzlich den BIC angeben.
Der BIC (Business Identifier Code) ist die internationale Bankleitzahl, hat höchstens elf Stellen und wird oft auch SWIFT-Code genannt. Außerhalb des SEPA-Raums ist er in der Praxis meist Pflicht. Die richtigen Angaben erfährst du vom Empfänger, idealerweise stehen sie auf der Rechnung. Fehlen bei einer Zahlung in ein anderes EU-Land IBAN oder BIC im Auftrag, darf deine Bank dafür zusätzliche, angemessene Entgelte verlangen, wenn das vorher vereinbart wurde (Art. 6 Abs. 2 VO 2021/1230).
Wer zahlt die Gebühren? OUR, SHA und BEN
Bei Auslandsüberweisungen legst du in der Regel fest, wer die Bankentgelte trägt. Stiftung Warentest beschreibt die drei üblichen Kürzel so:
| Entgeltoption | Wer zahlt? | Folge für den Empfänger |
|---|---|---|
| SHA (Share) | Du zahlst die Entgelte deiner Bank, der Empfänger die seiner Bank | Beim Empfänger können Entgelte abgezogen werden |
| OUR | Du trägst alle Kosten | Der Empfänger soll den vollen Betrag erhalten |
| BEN | Der Empfänger trägt alle Kosten | Der gutgeschriebene Betrag fällt geringer aus |
Innerhalb des EWR ist die Wahl eingeschränkt: Sitzen beide Banken im EWR, trägt jede Seite die Entgelte ihrer eigenen Bank (§ 675q Abs. 3 BGB). Die Bundesbank nennt das die Entgeltregelung „Entgeltteilung“ (SHA). Zudem müssen die Bank des Zahlers und alle zwischengeschalteten Stellen den Betrag ungekürzt weiterleiten (§ 675q Abs. 1 BGB). Bei Zahlungen in Länder außerhalb des EWR gelten diese Regeln nur eingeschränkt – hier wählst du die Option je nach Angebot deiner Bank.
Fremdwährung: Wechselkurs und Umrechnung
Bei Zahlungen in fremder Währung zahlst du nicht nur die Überweisungsgebühr, sondern auch über den Wechselkurs. Stiftung Warentest weist darauf hin, dass ein Anbieter mit niedrigen Gebühren durch einen ungünstigen Kurs am Ende teurer sein kann als einer mit höheren Fixkosten.
Für Online-Überweisungen mit Umrechnung in Euro oder einer anderen EU-Währung gibt es Transparenzpflichten: Bietet deine Bank die Umrechnung an, muss sie dir vor dem Absenden die geschätzten Umrechnungsentgelte nennen. Außerdem muss sie den geschätzten Gesamtbetrag in deiner Kontowährung und den geschätzten Betrag in der Währung des Empfängers mitteilen (Art. 5 VO 2021/1230). Diese Regel gilt für Zahlungen in Euro oder einer Landeswährung eines EU-Staats (Art. 1 Abs. 2) – nicht etwa für Überweisungen in US-Dollar.
Wie lange eine Auslandsüberweisung dauert
Für Zahlungen innerhalb des EWR gibt das BGB feste Fristen vor (§ 675s Abs. 1 BGB):
- In Euro: Der Betrag muss spätestens am Ende des Geschäftstags nach Eingang deines Auftrags bei der Bank des Empfängers sein. Bei Papierüberweisungen kommt ein Geschäftstag dazu.
- In einer anderen EWR-Währung: Du und deine Bank können höchstens vier Geschäftstage vereinbaren.
Sitzt die Bank des Empfängers außerhalb des EWR oder läuft die Zahlung in einer Nicht-EWR-Währung wie US-Dollar, gelten diese Fristen nicht (§ 675s Abs. 3 in Verbindung mit § 675d Abs. 6 BGB). Stiftung Warentest berichtete 2022, dass Banken für solche Überweisungen eine Spanne von 4 bis 14 Tagen angeben; je exotischer das Ziel, desto länger. Brauchst du Geld innerhalb von Sekunden in einem SEPA-Land, ist die Echtzeitüberweisung die schnellere Wahl.
Seit dem 9. Oktober 2025 prüfen Banken bei Euro-Überweisungen außerdem, ob Name und IBAN des Empfängers zusammenpassen. Wie das funktioniert, liest du im Ratgeber zur Empfängerüberprüfung.
Meldepflicht bei großen Beträgen
Zahlungen an Empfänger im Ausland über 50.000 Euro (oder den Gegenwert in anderer Währung) musst du grundsätzlich der Deutschen Bundesbank melden (§ 67 Außenwirtschaftsverordnung). Ausgenommen sind unter anderem Zahlungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren. Die BaFin rät, sich für Fragen und Formulare an die eigene Bank zu wenden.
Checkliste vor dem Absenden
- Liegt das Zielkonto im SEPA-Raum und ist es ein Euro-Konto? Dann ist es meist eine normale SEPA-Überweisung.
- IBAN und, wo nötig, BIC vom Empfänger bestätigen lassen.
- Preis- und Leistungsverzeichnis deiner Bank prüfen.
- Entgeltoption bewusst wählen, wenn das Ziel außerhalb des EWR liegt.
- Angezeigten Wechselkurs und Gesamtbetrag vor dem Absenden ansehen.
- Bei Beträgen über 50.000 Euro an die Meldepflicht denken.
Häufige Fragen
Kostet eine Überweisung nach Österreich mehr als eine nach Hamburg?
Nein, wenn du in Euro auf ein Euro-Konto überweist. Für Euro-Zahlungen innerhalb der EU muss deine Bank die gleichen Entgelte verlangen wie für eine Inlandsüberweisung (Art. 3 VO 2021/1230).
Brauche ich für eine Überweisung in die Schweiz den BIC?
Ja. Die Schweiz gehört zum SEPA-Raum, aber nicht zum EWR. Laut Bundesbank musst du bei SEPA-Zahlungen dorthin den BIC zusätzlich zur IBAN angeben.
Was ist besser: OUR oder SHA?
Das hängt davon ab, ob der Empfänger den vollen Betrag erhalten muss. Mit OUR trägst du alle Kosten, mit SHA teilt ihr sie. Innerhalb des EWR trägt ohnehin jede Seite die Entgelte ihrer eigenen Bank (§ 675q Abs. 3 BGB).
Wie lange dauert eine Überweisung in die USA?
Dafür gibt es keine feste gesetzliche Frist wie innerhalb des EWR. Banken nannten Stiftung Warentest im Jahr 2022 eine Spanne von 4 bis 14 Tagen für Überweisungen außerhalb des SEPA-Raums.
Quellen
- Fragen und Antworten zu SEPA — Deutsche Bundesbank · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Der technische Standard (IBAN und BIC) — Deutsche Bundesbank · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Verordnung (EU) 2021/1230 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Union, Art. 1, 3, 5 und 6 (ABl. L 274 vom 30.7.2021) — Europäische Union / Amt für Veröffentlichungen · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Überweisungen & Lastschriften — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) · abgerufen am 14. Oktober 2026
- § 675q BGB – Entgelte bei Zahlungsvorgängen — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
- § 675s BGB – Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Informationsblatt über die Abwicklung von grenzüberschreitenden Überweisungen in bzw. aus EU-/EWR-Staaten (Stand Juni 2024) — Deutsche Bundesbank · abgerufen am 14. Oktober 2026
- Auslandsüberweisung: Geld schnell in die Welt schicken (11.10.2022) — Stiftung Warentest · abgerufen am 14. Oktober 2026
- § 67 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) – Meldung von Zahlungen — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026