Wie kann ich einen Fake-Shop erkennen und was tue ich nach der Zahlung?

Kurz gesagt

Einen Fake-Shop erkennen kannst du an Warnzeichen wie einer auffälligen Internetadresse, Vorkasse als einziger Zahlart, auffallend niedrigen Preisen, falschen Gütesiegeln und fehlendem Impressum. Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale prüft Shop-Adressen kostenlos. Hast du schon bezahlt, kontaktiere sofort deine Bank, sichere Belege und erstatte Anzeige bei der Polizei.

Fake-Shops sehen oft aus wie ganz normale Online-Shops. Laut Verbraucherzentrale sind manche sogar Kopien echter Webseiten. Der Unterschied zeigt sich erst nach der Bestellung: Die Ware kommt gar nicht oder ist minderwertig und überteuert. Manchmal werden Lieferschwierigkeiten nur vorgetäuscht, um dich hinzuhalten. Hier erfährst du, an welchen Merkmalen du einen Fake-Shop erkennst, was der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale leistet und wie du je nach Zahlungsart reagierst, wenn du schon bezahlt hast.

Warnzeichen laut Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale nennt mehrere Merkmale, die einzeln noch kein Beweis sind, zusammen aber stutzig machen sollten:

  1. Auffällige Internetadresse: Zusätze an bekannten Adressen, etwa „.de.com“, oder eine Adresse, die nicht zum Inhalt der Seite passt. „Wenn eine eigentlich bekannte Adresse Ungereimtheiten aufweist, kann das ein Warnzeichen sein.“
  2. Am Ende nur Vorkasse: Der Shop zeigt zunächst mehrere Zahlarten an, im letzten Bestellschritt bleibt aber nur Vorkasse. „Ohne kundenfreundliche Zahlungsweise sollten Sie besser nichts bestellen.“
  3. Auffallend günstige Preise: Häufen sich ungewöhnlich niedrige Angebote, lohnt ein genauer Blick. Nicht jeder günstige Shop ist aber ein Fake-Shop.
  4. Falsche Gütesiegel: Erfundene Siegel oder echte Siegel ohne Zertifikat. Klickst du auf ein echtes Siegel, sollte es zum Zertifikat des Betreibers führen. Fehlt dieser Link, ist das Siegel wahrscheinlich gefälscht.
  5. Nur Lobeshymnen: Stehen im Shop ausschließlich begeisterte Bewertungen, die stark von Bewertungen auf anderen Portalen abweichen, ist Vorsicht angebracht.
  6. Fragwürdige AGB: Fake-AGB sind oft erfunden oder kopiert, ein Hinweis ist schlechtes Deutsch aus einem Übersetzungsprogramm. Fehlen die AGB ganz, solltest du nichts bestellen.
  7. Fehlendes Impressum: Die Verbraucherzentrale nennt ein fehlendes Impressum ein „No-Go“. Ein vorhandenes muss unter anderem Adresse, Vertretungsberechtigte und E-Mail-Adresse enthalten. Bei Bedarf kannst du die Angaben im Handelsregister prüfen.

Der Grundsatz der Verbraucherzentrale lautet: erst die Ware, dann das Geld.

Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale

Mit dem Fakeshop-Finder kannst du die Adresse eines Shops prüfen, bevor du bestellst. Laut Verbraucherzentrale ist die Prüfung kostenlos. Du gibst die URL ein, und das Werkzeug „überprüft die Webseite des Shops auf Merkmale von Fakeshops“. Du bekommst eine Einschätzung zum Shop, eine Liste technischer Merkmale, die auf einen Fake-Shop hindeuten können, und Hinweise auf Bewertungen in bekannten Portalen.

Das Ergebnis wird in drei Farben angezeigt:

  • Grün: Der Shop ist bisher nicht negativ aufgefallen und steht auf einer Whitelist.
  • Gelb: Die Merkmale sind „nicht ganz eindeutig“. Der Shop steht weder auf einer Fakeshop-Liste noch auf der Whitelist. Das heißt laut Verbraucherzentrale nicht, dass es ein Fake-Shop sein muss, du solltest aber selbst prüfen, etwa das Impressum, und bei Vorkasse besonders vorsichtig sein.
  • Rot: Der Shop kann bereits als Fake-Shop aufgefallen sein.

Auch ein grünes Ergebnis ist keine Garantie. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es unmöglich ist, eine vollständige Liste aller Fake-Shops zu führen, und rät auch bei grünem Ergebnis zu einer sicheren Zahlungsart.

Schon bezahlt: was je nach Zahlungsart hilft

Hast du bei einem Fake-Shop bezahlt, zählt Zeit. Die Verbraucherzentrale rät, sofort die Bank zu kontaktieren, um die Zahlung zu stoppen. Je nach Tageszeit, Wochentag und Praxis der Bank bleiben dafür nur Sekunden bis wenige Stunden.

ZahlungsartWas du tun kannstFrist oder Grenze
SEPA-LastschriftErstattung bei deiner Bank verlangen8 Wochen ab Belastung (§ 675x Abs. 2 und 4 BGB); ohne Autorisierung bis 13 Monate (§ 676b Abs. 2 BGB)
KreditkarteKartenausgebende Bank kontaktieren, Charge-Back anfragenBedingungen und mögliche Bearbeitungsgebühr legt die Bank fest
ÜberweisungSofort bei der Bank anrufenBereits ausgeführte Überweisung kaum rückgängig zu machen
PayPalKäuferschutz prüfenLaut Verbraucherzentrale meist nur bei Warenkäufen

Lastschrift: Hier hast du die stärkste Position. Bei SEPA-Basislastschriften kannst du nach § 675x Abs. 2 BGB auch ohne Angabe von Gründen die Erstattung von deiner Bank verlangen. Der Anspruch ist nach Absatz 4 ausgeschlossen, wenn du ihn nicht innerhalb von acht Wochen ab der Belastung geltend machst. Hast du gar keine Zustimmung zur Abbuchung gegeben, gilt § 676b Abs. 2 BGB: Dann musst du deine Bank spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung unterrichten. Melde dich aber am besten sofort, denn nach § 676b Abs. 1 BGB musst du nicht autorisierte Zahlungen unverzüglich anzeigen. Wie die Rückgabe praktisch funktioniert, erklärt unser Ratgeber Lastschrift.

Kreditkarte: Die Verbraucherzentrale verweist auf das Charge-Back-Verfahren, mit dem Kartenzahlungen storniert werden können. Ansprechpartner ist die Bank, die deine Karte ausgegeben hat. Dabei kann eine Bearbeitungsgebühr anfallen. Feste gesetzliche Fristen wie bei der Lastschrift nennt die Verbraucherzentrale dafür nicht, frag deshalb so schnell wie möglich bei deiner Bank nach.

Überweisung: Hier ist es am schwierigsten. Eine selbst ausgeführte Überweisung kann laut Verbraucherzentrale „nicht mehr rückgängig gemacht werden, wenn Ihre Bank den Auftrag schon durchgeführt hat“. Auch ein schneller Anruf hilft oft nicht, weil viele Überweisungen in Echtzeit gebucht werden. Rechtlich kannst du einen Zahlungsauftrag nach § 675p Abs. 1 BGB nicht mehr widerrufen, sobald er bei deiner Bank eingegangen ist. Danach ist ein Widerruf nach Absatz 4 nur möglich, wenn du das mit deiner Bank vereinbart hast, und die Bank darf dafür ein Entgelt verlangen. Versuchen solltest du es trotzdem sofort. Mehr zu den Abläufen findest du in den Ratgebern SEPA-Überweisung und Echtzeitüberweisung.

Belege sichern und Anzeige erstatten

Unabhängig von der Zahlungsart empfiehlt die Verbraucherzentrale:

  • Belege sichern: Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und einen Screenshot des Angebots aufbewahren.
  • Unterlagen prüfen lassen: Ausgedruckte Unterlagen kannst du bei einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale prüfen lassen.
  • Strafanzeige stellen: Die Polizei nimmt Anzeigen entgegen, auch über die Online-Wache.

Prüf außerdem in den Tagen danach deinen Kontoauszug auf weitere ungewöhnliche Abbuchungen, vor allem wenn du im Fake-Shop Konto- oder Kartendaten eingegeben hast.

Häufige Fragen

Ist ein Shop mit sehr niedrigen Preisen automatisch ein Fake-Shop?

Nein. Laut Verbraucherzentrale ist nicht jeder günstige Shop ein Fake-Shop. Kommen aber weitere Warnzeichen wie Vorkasse als einzige Zahlart oder ein fehlendes Impressum hinzu, solltest du nicht bestellen.

Was bedeutet ein gelbes Ergebnis im Fakeshop-Finder?

Die Merkmale sind nicht eindeutig, und der Shop steht auf keiner Liste. Es muss kein Fake-Shop sein. Prüf Impressum und Zahlungsarten selbst und meide Vorkasse.

Wie lange kann ich eine Lastschrift zurückgeben?

Bei einer autorisierten SEPA-Basislastschrift acht Wochen ab der Belastung (§ 675x BGB). Bei einer Abbuchung ohne deine Zustimmung bis zu 13 Monate (§ 676b BGB).

Kann ich eine Überweisung an einen Fake-Shop zurückholen?

Nur schwer. Ist der Auftrag ausgeführt, kann er laut Verbraucherzentrale nicht mehr rückgängig gemacht werden. Ruf trotzdem sofort deine Bank an und erstatte Anzeige.

Muss ich zur Polizei gehen?

Eine Strafanzeige empfiehlt die Verbraucherzentrale. Die Polizei nimmt Anzeigen entgegen, auch online über die Online-Wache.

Quellen

  1. Abzocke online: Wie erkenne ich Fakeshops im Internet? — Verbraucherzentrale · abgerufen am 14. Oktober 2026
  2. Fakeshop-Finder — Verbraucherzentrale · abgerufen am 14. Oktober 2026
  3. Internet-Betrug: So können Sie versuchen, Ihr Geld zurückzuholen — Verbraucherzentrale · abgerufen am 14. Oktober 2026
  4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 675x Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  5. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 676b Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  6. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 675p Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026