Abofalle: Was tun, wenn du ungewollt ein Abo abgeschlossen hast?

Kurz gesagt

Bei einer Abofalle wird dir ein kostenpflichtiges Abo untergeschoben, etwa über ein Gratis-Angebot oder einen Werbebanner auf dem Handy. Online kommt ein zahlungspflichtiger Vertrag nach § 312j BGB nur über einen eindeutig beschrifteten Button wie „zahlungspflichtig bestellen“ zustande. Widersprich unberechtigten Forderungen schriftlich, prüfe den Widerruf und richte eine kostenlose Drittanbietersperre ein.

Eine Abofalle ist ein Vertrag, den du nicht bewusst abschließen wolltest und der dich trotzdem regelmäßig Geld kosten soll. Typisch sind „Gratis“-Probeabos, die nach kurzer Zeit kostenpflichtig weiterlaufen, Gewinnspiele mit angehängtem Zeitschriftenabo oder ein Tipp auf einen Werbebanner, nach dem plötzlich ein Abo auf der Handyrechnung auftaucht. Hier erfährst du, welche Regeln dich schützen und was du konkret tun kannst.

Woran du eine Abofalle erkennst

Die Verbraucherzentrale beschreibt mehrere Muster. Bei Zeitschriften werden Schnupper- oder Test-Abos oft mit dem Schriftzug „Gratis“ beworben, obwohl es ein normales Abonnement ist, bei dem nur die ersten Ausgaben kostenlos sind. Häufig musst du dem Weiterbezug nach der Gratisphase aktiv widersprechen, sonst verlängert sich das Abo kostenpflichtig. Werbegeschenke kommen manchmal erst nach Ablauf der Widerrufsfrist oder gar nicht.

Auf dem Smartphone kann schon das Antippen eines Werbebanners reichen. Dabei wird deine Mobilfunknummer im Hintergrund erkannt und die Zahlung über deine Handyrechnung abgewickelt. Die Verbraucherzentrale nennt Fälle mit ungewollten Abos von bis zu 9,99 € pro Woche. Auf der Rechnung steht oft nur der Name einer Abrechnungsfirma, nicht der eigentliche Anbieter.

Die Button-Lösung: Ohne klare Schaltfläche kein Vertrag

Für Bestellungen im Internet gilt § 312j BGB. Nach Absatz 3 muss der Händler die Bestellung so gestalten, dass du ausdrücklich bestätigst, dich zu einer Zahlung zu verpflichten. Läuft die Bestellung über eine Schaltfläche, muss diese „gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern ‚zahlungspflichtig bestellen‘ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet“ sein.

Entscheidend ist Absatz 4: Ein solcher Vertrag „kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 erfüllt“. Fehlt der Button oder ist er mit etwas wie „Weiter“ oder „Jetzt gratis testen“ beschriftet, ist laut Verbraucherzentrale kein Vertrag zustande gekommen und der Anbieter hat keinen Anspruch auf Zahlung. Das gilt unabhängig vom Gerät. Ausgenommen sind nach Absatz 5 Verträge, die ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen werden, etwa per persönlicher E-Mail, sowie Finanzdienstleistungen.

Widerruf: 14 Tage, manchmal länger

Hast du ein Abo im Internet, am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen, hast du in der Regel ein Widerrufsrecht. Die Frist beträgt nach § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage. Eine Begründung brauchst du nicht, und es genügt, wenn du den Widerruf rechtzeitig absendest. Bei regelmäßigen Lieferungen wie einem Zeitschriftenabo beginnt die Frist nach § 356 Abs. 2 BGB, sobald du die erste Ware erhalten hast.

Hat dich der Anbieter nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt, beginnt die Frist nicht (§ 356 Abs. 3 BGB). Das Widerrufsrecht erlischt dann spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem regulären Fristbeginn (§ 356 Abs. 4 BGB). Die Verbraucherzentrale rät, den Widerruf immer zuerst zu prüfen. Wurdest du getäuscht und hast das erst nach Ablauf der Frist bemerkt, nennt sie die Anfechtung als weiteren Weg.

Drittanbietersperre: Schutz vor Handy-Abos

Gegen Abos über die Handyrechnung hilft die Drittanbietersperre. Nach § 61 Abs. 2 TKG kannst du von deinem Mobilfunkanbieter verlangen, dass die Identifizierung deines Anschlusses zur Abrechnung solcher Leistungen „unentgeltlich netzseitig gesperrt wird“. Sinnvoll ist sie laut Verbraucherzentrale auch bei Prepaid-Tarifen, denn die Abrechnung über die Mobilfunknummer funktioniert dort ebenso. Beauftragen kannst du die Sperre per Brief, E-Mail oder oft im Kundenportal. Viele Anbieter erlauben auch Teilsperren für Kategorien wie „Abo“ oder „Software“. Die Drittanbietersperre ist nach § 61 Abs. 2 TKG unentgeltlich; dass eine spätere Freischaltung kostenpflichtig sein kann, sieht das Gesetz nur für die Sperre bestimmter Rufnummernbereiche und Kurzwahldienste vor (§ 61 Abs. 1 Satz 2 TKG).

Zusätzlich hat die Bundesnetzagentur auf Grundlage von § 62 Abs. 5 TKG Regeln festgelegt, die seit dem 1. Februar 2020 umgesetzt sein müssen: Vor der Abrechnung wirst du auf eine Seite deines Mobilfunkanbieters umgeleitet (Redirect) und bestätigst den Kauf dort ausdrücklich. Alternativ verpflichten sich Anbieter zu einem Bündel von Schutzmaßnahmen mit Geld-zurück-Garantie. Für Abonnements ist der Redirect in beiden Fällen Pflicht, Ausnahmen gibt es nur bei einem geschützten „Trusted-Partner-Login“.

Masche, Schutzregel, nächster Schritt

MascheSchutzregelWas du tun kannst
Online-Bestellung ohne eindeutigen Bezahl-Button§ 312j Abs. 3 und 4 BGB: ohne korrekten Button kein VertragForderung einmal schriftlich widersprechen, nicht zahlen
„Gratis“-Probeabo, das kostenpflichtig weiterläuftWiderrufsrecht, 14 Tage (§ 355 BGB)Widerruf erklären, danach kündigen
Abo über Werbebanner auf dem HandySchutzverfahren der Bundesnetzagentur (§ 62 Abs. 5 TKG), Drittanbietersperre (§ 61 Abs. 2 TKG)Rechnungsposten beanstanden, Drittanbietersperre einrichten
Kündigung wird erschwertKündigungsbutton nach § 312k BGBÜber „Verträge hier kündigen“ kündigen
Mahnungen und InkassoschreibenInkasso nur bei Vertrag und ZahlungsverzugSchriftlich widersprechen, Registrierung prüfen

Abo auf der Handyrechnung: so gehst du vor

Die Verbraucherzentrale empfiehlt vier Schritte: Erfrage über den Kontakt auf der Rechnung, wer hinter dem Abo steckt. Beende das Abo bei der Abrechnungsfirma oder dem Anbieter. Beanstande die Rechnung beim Abo-Betreiber und fordere das Geld zurück. Beanstande den Posten gleichzeitig bei deinem Mobilfunkanbieter. Unstrittige Rechnungsposten solltest du weiter zahlen, damit dein Anschluss nicht gesperrt wird. Die Bundesnetzagentur nimmt außerdem Beschwerden über ihr Online-Formular entgegen.

Zahlungsaufforderung oder Inkasso: was jetzt?

Bekommst du eine Rechnung für etwas, das du nicht bestellt hast, rät die Verbraucherzentrale: nicht zahlen, aber einmal schriftlich widersprechen, am besten per Einwurfeinschreiben. Danach kannst du weitere Mahnungen und Drohungen ignorieren. Ein Inkassounternehmen darf nur tätig werden, wenn du tatsächlich einen Vertrag geschlossen hast und mit der Zahlung in Verzug bist. Prüfe im Rechtsdienstleistungsregister, ob das Inkassobüro registriert ist, und verlange das Original der Vollmacht oder Abtretungsurkunde.

Ernst nehmen musst du einen gerichtlichen Mahnbescheid. Er kommt per Postzustellung vom Gericht, mit Widerspruchsformular. Ist die Forderung unberechtigt, widersprichst du innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt. Versäumst du die Frist, kann laut Verbraucherzentrale auch eine eigentlich unberechtigte Forderung vollstreckt werden.

Ist der Vertrag dagegen wirksam und du willst ihn nur loswerden, geht es ums Kündigen. Wie das mit Kündigungsbutton und Fristen funktioniert, erklärt unser Ratgeber Abo kündigen.

Abos im Blick behalten mit Copreo

Viele Abofallen fallen erst auf, wenn du den Kontoauszug genau liest. Die Finanz-App Copreo für iOS und Android erkennt wiederkehrende Zahlungen und Abos auf deinen Konten automatisch, bei über 3.000 angebundenen Banken. So siehst du schnell, wenn eine unbekannte Abbuchung regelmäßig auftaucht. Kündigen oder widersprechen musst du selbst, denn Copreo ruft nur Kontodaten ab.

Häufige Fragen

Muss ich eine Rechnung aus einer Abofalle bezahlen?

Nicht, wenn kein wirksamer Vertrag besteht, etwa weil der Bezahl-Button nach § 312j BGB fehlte. Widersprich der Forderung trotzdem einmal schriftlich, damit du einen Nachweis hast.

Kostet die Drittanbietersperre etwas?

Nein. Nach § 61 Abs. 2 TKG muss der Mobilfunkanbieter sie unentgeltlich einrichten. Eine Regel, nach der die Freischaltung kostenpflichtig sein kann, enthält § 61 Abs. 1 Satz 2 TKG nur für gesperrte Rufnummernbereiche und Kurzwahldienste, nicht für die Drittanbietersperre.

Schützt die Drittanbietersperre auch beim Bezahlen mit dem Handy im Laden?

Nein. Sie sperrt laut Verbraucherzentrale nur den Bezahlweg über die Mobilfunkrechnung. Mobile Payment über eine hinterlegte Karte oder ein Girokonto ist davon nicht betroffen.

Wie lange kann ich ein Abo widerrufen?

In der Regel 14 Tage. Bei Zeitschriftenabos beginnt die Frist mit der ersten Lieferung. Ohne korrekte Belehrung erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen.

Was mache ich bei einem gerichtlichen Mahnbescheid?

Reagiere innerhalb von zwei Wochen mit dem beiliegenden Widerspruchsformular, wenn die Forderung unberechtigt ist. Hilfe bekommst du bei deiner örtlichen Verbraucherzentrale.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 312j Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 312k Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  3. Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB), Art. 229 § 60 Übergangsvorschrift zum Gesetz für faire Verbraucherverträge — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  5. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  6. Telekommunikationsgesetz (TKG), § 61 Selektive Sperre zum Schutz vor Kosten, Sperre bei Zahlungsverzug — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  7. Telekommunikationsgesetz (TKG), § 62 Rechnungsinhalte, Teilzahlungen — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  8. Drittanbieter oder „Abo-Fallen“ — Bundesnetzagentur · abgerufen am 14. Oktober 2026
  9. Drittanbietersperre: Schutz vor ungewollten Abos — Verbraucherzentrale · abgerufen am 14. Oktober 2026
  10. Abofallen: Vorsicht geboten! — Verbraucherzentrale · abgerufen am 14. Oktober 2026
  11. Rechnung bekommen, aber nichts bestellt – was kann und sollte ich tun? — Verbraucherzentrale · abgerufen am 14. Oktober 2026
  12. Inkasso: So erkennen Sie unseriöse Forderungen — Verbraucherzentrale · abgerufen am 14. Oktober 2026