Wie kann ich ein Abo kündigen und welche Fristen gelten?

Kurz gesagt

Wer ein Abo kündigen will, nutzt am einfachsten den Kündigungsbutton auf der Website des Anbieters, den es nach § 312k BGB seit dem 1. Juli 2022 geben muss. Der Anbieter muss dir die Kündigung sofort in Textform bestätigen. Bei Verträgen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, beträgt die Kündigungsfrist nach der Erstlaufzeit höchstens einen Monat.

Ein Abo kündigen ist heute deutlich einfacher als noch vor ein paar Jahren. Zwei Gesetzesänderungen haben das verändert: kürzere Kündigungsfristen nach der ersten Vertragslaufzeit und der Kündigungsbutton auf Websites. Hier erfährst du, welche Regeln gelten, wie du ein Abo sauber beendest und was du tun kannst, wenn ein Anbieter es dir schwer macht.

Welche Fristen gelten beim Abo?

Für Verträge über regelmäßige Lieferungen oder Dienstleistungen, die über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) geschlossen werden – also fast alle Streaming-, Zeitschriften-, App- oder Fitness-Abos –, setzt § 309 Nr. 9 BGB klare Grenzen. Unwirksam sind danach Klauseln, die

  • dich mit einer Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren binden,
  • den Vertrag stillschweigend verlängern, es sei denn, die Verlängerung läuft auf unbestimmte Zeit und du kannst jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen,
  • dir zum Ende der ersten Laufzeit eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat auferlegen.

Diese Fassung gilt für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden. Für ältere Verträge gilt nach Art. 229 § 60 EGBGB weiter die alte Regelung. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass sich Altverträge dann noch um bis zu ein Jahr verlängern können. Ausgenommen von § 309 Nr. 9 BGB sind unter anderem Versicherungsverträge.

SituationWas gilt (Vertrag ab 1. März 2022)Rechtsgrundlage
Erstlaufzeithöchstens zwei Jahre§ 309 Nr. 9a BGB
Kündigung zum Ende der ErstlaufzeitFrist höchstens ein Monat§ 309 Nr. 9c BGB
Nach stillschweigender Verlängerungnur auf unbestimmte Zeit, jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar§ 309 Nr. 9b BGB
Kein korrekter KündigungsbuttonKündigung jederzeit und ohne Frist möglich§ 312k Abs. 6 BGB

Beispiel: Du hast im Januar ein Abo mit zwölf Monaten Erstlaufzeit abgeschlossen. Läuft es danach stillschweigend weiter, kannst du jederzeit kündigen und bist spätestens einen Monat später raus – nicht erst nach einem weiteren Jahr.

Viele Monatsabos haben ohnehin gar keine feste Laufzeit. Dann steht die Kündigungsfrist in den Vertragsbedingungen des Anbieters.

Der Kündigungsbutton: so funktioniert er

Seit dem 1. Juli 2022 müssen Unternehmen, die auf ihrer Website kostenpflichtige Dauerverträge mit Verbrauchern anbieten, auch eine Kündigung über die Website ermöglichen. Das regelt § 312k BGB. Die Pflicht gilt nach Art. 229 § 60 EGBGB auch für Verträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden. Laut Verbraucherzentrale muss der Button ohne Login erreichbar sein und gilt auch dann, wenn du den Vertrag gar nicht online, sondern zum Beispiel im Laden abgeschlossen hast.

So läuft die Kündigung über den Button ab:

  1. Schaltfläche finden. Sie muss gut lesbar mit „Verträge hier kündigen“ oder einer eindeutig gleichwertigen Formulierung beschriftet, ständig verfügbar und leicht zugänglich sein.
  2. Bestätigungsseite ausfüllen. Der Button führt direkt zu einer Seite, auf der du angibst, ob du ordentlich oder außerordentlich kündigst, wer du bist, welchen Vertrag du meinst, zu wann du kündigen willst und wohin die Bestätigung gehen soll.
  3. „Jetzt kündigen“ klicken. Die Bestätigungsschaltfläche ist so oder gleichwertig beschriftet.
  4. Kündigung speichern. Du musst deine Kündigungserklärung mit Datum und Uhrzeit auf einem dauerhaften Datenträger speichern können – etwa als PDF oder Screenshot.
  5. Bestätigung abwarten. Der Anbieter muss dir unverzüglich elektronisch in Textform den Inhalt der Kündigung, Datum und Uhrzeit des Eingangs und das Vertragsende bestätigen.

Gibst du keinen Zeitpunkt an, wirkt die Kündigung im Zweifel zum frühestmöglichen Termin (§ 312k Abs. 5 BGB). Für Finanzdienstleistungen gilt die Button-Pflicht nicht.

Was bedeutet „Textform“?

Textform nach § 126b BGB heißt: eine lesbare Erklärung, in der du als Person genannt bist, auf einem dauerhaften Datenträger. Das kann eine E-Mail, ein PDF oder ein Brief sein. Eine Unterschrift ist dafür nicht nötig. Wichtig ist, dass der Empfänger die Erklärung speichern und unverändert wiedergeben kann. Ein Telefonat ist dagegen keine Textform.

Kein Button oder versteckt: was tun?

Fehlt der Kündigungsbutton oder ist die Bestätigungsseite nicht wie vorgeschrieben umgesetzt, kannst du den Vertrag nach § 312k Abs. 6 BGB jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Praktisch gehst du so vor:

  • Mach Screenshots der Website, aus denen hervorgeht, dass der Button fehlt.
  • Kündige in Textform, etwa per E-Mail an die Adresse aus dem Impressum, und nenne Kundennummer, Vertrag und gewünschten Zeitpunkt.
  • Bitte ausdrücklich um eine Bestätigung mit dem Datum des Vertragsendes.

Ein schlichtes Textmuster kann so aussehen: „Hiermit kündige ich meinen Vertrag [Vertrags- oder Kundennummer] zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätige mir die Kündigung und das Vertragsende in Textform. [Name, Anschrift, E-Mail]“. Das Muster ersetzt keine Rechtsberatung. Gibt es einen Kündigungsbutton oder eine Anleitung auf der Hilfeseite des Anbieters, nutze vorrangig diesen Weg.

Kündigung bei typischen Abos

Wie du konkret vorgehst, hängt vom Anbieter ab – und davon, wo du das Abo abgeschlossen hast. Wer über einen App-Store oder eine Partnerfirma bezahlt, kündigt oft dort und nicht direkt beim Dienst. Für häufige Fälle haben wir eigene Anleitungen:

Erst den Überblick, dann kündigen

Bevor du kündigen kannst, musst du wissen, was überhaupt läuft. Copreo, eine Finanz-App für iOS und Android, erkennt wiederkehrende Zahlungen und Abos auf deinen verbundenen Konten, damit du siehst, was du jeden Monat bezahlst. Kündigen musst du selbst beim jeweiligen Anbieter – Copreo kündigt nicht für dich.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Abo?

Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 darf die Frist zum Ende der Erstlaufzeit höchstens einen Monat betragen. Nach einer stillschweigenden Verlängerung kannst du jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB).

Muss ich ein Abo schriftlich kündigen?

Nein. Über den Kündigungsbutton kündigst du online. Kündigst du auf anderem Weg, ist Textform sinnvoll, etwa per E-Mail, damit du einen Nachweis hast.

Gilt der Kündigungsbutton auch für alte Verträge?

Ja. Nach Art. 229 § 60 EGBGB gelten die Pflichten aus § 312k BGB auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 entstanden sind.

Was passiert, wenn der Anbieter keine Bestätigung schickt?

Er ist dazu nach § 312k Abs. 4 BGB verpflichtet. Hast du deine Kündigung gespeichert, kannst du sie nachweisen. Fordere die Bestätigung in Textform nach.

Gilt der Button auch für Bankkonten oder Kredite?

Nein. Finanzdienstleistungen sind von § 312k BGB ausgenommen.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 312k Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (Nr. 9 Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen) — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 126b Textform — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  4. Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB), Art. 229 § 60 Überleitungsvorschrift zum Gesetz für faire Verbraucherverträge — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  5. Gesetz für fairere Verträge: mehr Schutz bei Kosten und Laufzeiten — Verbraucherzentrale · abgerufen am 14. Oktober 2026