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Rente an die Inflation koppeln? Was die Simulation des DIW zeigt

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Kurz gesagt

Die Rente an die Inflation statt an die Löhne zu koppeln, würde die Rentenkasse entlasten, aber das Rentenniveau senken. Im Modell des DIW fiele es bis 2070 von 48 auf 32 Prozent, wenn Anwartschaften und laufende Renten nur mit der Inflation steigen. Eine Variante mit höherer Startrente würde Menschen mit kurzer Rentenbezugsdauer besserstellen.

Hoher Stapel Münzen im Vordergrund, dahinter unscharf eine große Wanduhr mit goldenem Rahmen
Foto: stevepb / Pixabay
Inhalt8 Abschnitte

Die gesetzliche Rente steigt in Deutschland im Wesentlichen mit den Löhnen. In der Rentendebatte taucht immer wieder der Vorschlag auf, sie stattdessen nur noch mit der Inflation steigen zu lassen. Das soll den Anstieg der Rentenbeiträge bremsen und trotzdem die Kaufkraft der Renten erhalten. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat am 14. Oktober 2026 durchgerechnet, was das bedeuten würde.

Hier liest du, wie die Rente heute angepasst wird, welche drei Varianten das DIW simuliert hat, auf welchen Annahmen die Zahlen beruhen und was das für deine eigene Altersvorsorge heißt.

Wie die Rente heute steigt

Die Rente funktioniert wie ein Punktekonto. Wer ein Jahr lang Beiträge auf einen Durchschnittsverdienst zahlt, bekommt einen Entgeltpunkt. Die Monatsrente ergibt sich aus der Zahl der Punkte mal dem aktuellen Rentenwert. Nur dieser Wert wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst, und zwar nach § 68 SGB VI vor allem mit der Entwicklung der Bruttolöhne. Ein Beitragssatz- und ein Nachhaltigkeitsfaktor dämpfen die Anpassung.

Weil derselbe Rentenwert für alle gilt, steigen damit gleichzeitig die laufenden Renten und die schon erworbenen Ansprüche der Beschäftigten. Das ist die „dynamische Rente“ seit der Reform von 1957. Ihr Ziel: Rentnerinnen und Rentner sollen an der Wohlstandsentwicklung teilhaben.

Die drei Varianten im DIW-Modell

Das DIW hat mit seinem Simulationsmodell PenPro drei Varianten mit dem geltenden Recht verglichen:

  1. Reine Inflationsanpassung: Der aktuelle Rentenwert steigt nur noch mit der Inflation. Das betrifft laufende Renten und die Anwartschaften der Beschäftigten.
  2. Inflationsanpassung nur im Rentenbezug: Bis zum Rentenbeginn steigen die Ansprüche wie bisher mit den Löhnen, danach nur noch mit der Inflation.
  3. Höhere Startrente plus Inflationsanpassung: Wie Variante 2, aber die Einsparung wird genutzt, um die Rente zu Beginn anzuheben. Der Beitragssatz bleibt ungefähr wie im geltenden Recht.

Die Ergebnisse unterscheiden sich stark:

  • Variante 1: Der Beitragssatz sinkt deutlich. Das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) fällt aber von derzeit 48 % bis 2070 auf 32 %. Die gesetzliche Rente könnte ihre Rolle als Hauptsicherung im Alter laut DIW dann nicht mehr erfüllen.
  • Variante 2: Der erwartete Anstieg des Beitragssatzes wird um etwa 1,5 Prozentpunkte gedämpft. Das durchschnittliche Rentenniveau liegt rund 3 Prozentpunkte unter dem geltenden Recht.
  • Variante 3: Keine Entlastung beim Beitrag, aber eine Umverteilung zugunsten von Menschen, die nur wenige Jahre Rente beziehen.

Die Zahlen gelten jeweils nur für ihre Variante. Die 32 % etwa betreffen allein Variante 1.

Was das für eine Eckrente heißen würde

Das DIW zeigt die Wirkung am Beispiel einer Eckrente: 45 Entgeltpunkte, Rentenbeginn mit 67 im Jahr 2045. Die Beträge sind nominal, also in Euro des jeweiligen Jahres, und brutto:

AlterGeltendes RechtVariante 1Variante 2Variante 3
673.179 €2.917 €3.265 €3.496 €
703.458 €3.095 €3.465 €3.732 €
753.970 €3.417 €3.826 €4.166 €
804.555 €3.773 €4.224 €4.486 €
855.229 €4.165 €4.664 €4.931 €
905.990 €4.599 €5.149 €5.450 €

Quelle: DIW Wochenbericht 42/2026, Tabelle 1 (durchschnittliche Bruttorente einer Eckrente im Monat). Die Beträge wirken hoch, weil sie bis zu 45 Jahre in der Zukunft liegen und Lohn- und Preissteigerungen enthalten.

Was die Tabelle zeigt:

  • In Variante 3 liegt die Rente zu Beginn um rund 320 € im Monat über dem geltenden Recht. Gegen Ende der Siebziger kehrt sich der Vorteil um: Mit 80 liegt sie schon darunter, mit 90 rund 540 € darunter.
  • Wer mit 67 in Rente geht und mit 75 stirbt, hätte in Variante 3 laut DIW zusammengerechnet etwa 18.000 € mehr bekommen, gemessen in heutigen Werten. Das sind rund 7 % der Rentenzahlungen nach geltendem Recht. Wer mit 90 stirbt, für den gleichen sich Vor- und Nachteile ungefähr aus.
  • In Variante 2 ist die Startrente nur etwa 90 € höher, ab 71 liegt sie bereits unter dem geltenden Recht.

Auf welchen Annahmen das beruht

Alle Zahlen gelten nur im Modell des DIW. Die wichtigsten Annahmen:

  • Inflation 2 %, Lohnwachstum 3 % pro Jahr. Die Inflationskopplung bremst nur, solange Löhne schneller steigen als Preise. Zwischen 1960 und 2020 war das laut DIW in allen Zehn-Jahres-Zeiträumen außer 2000 bis 2010 der Fall.
  • Reformbeginn 2032, nach dem Auslaufen der Regelungen des Rentenpakets.
  • Bevölkerung nach der mittleren Variante der 16. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung. Der Altenquotient steigt darin von 40,8 % auf 58,2 % im Jahr 2070.
  • Verhalten: Mögliche Änderungen, etwa längeres Arbeiten, sind nicht eingerechnet.

Mit anderen Annahmen kämen andere Zahlen heraus. Steigen die Preise einmal schneller als die Löhne, würde eine Inflationskopplung die Rentenkasse sogar zusätzlich belasten, weil die Beitragseinnahmen mit den Löhnen wachsen.

Was das DIW empfiehlt

Die Studienautoren halten eine Inflationsanpassung insgesamt nicht für den richtigen Weg. Sie begünstige Menschen mit kürzerer Lebenserwartung, die häufig geringere Einkommen haben, nur sehr grob. Gleichzeitig würde sie Menschen mit niedrigen Renten benachteiligen, die sehr alt werden, darunter besonders viele Frauen. Das DIW schlägt stattdessen vor, das bestehende System beizubehalten und Menschen mit niedrigen Renten gezielter zu unterstützen, etwa über einen höheren Grundrentenzuschuss oder höhere Freibeträge in der Grundsicherung im Alter.

Das ist die Position des DIW. Die Studie selbst ist kein Reformvorschlag, sondern bewertet Vorschläge aus der Debatte.

Was heißt das für dich?

Für deine Rente ändert sich durch die Studie nichts. Sie zeigt aber, worauf es bei der eigenen Planung ankommt:

  1. Kaufkraft im Blick behalten. Ob eine Rente „reicht“, hängt davon ab, was sie in 20 oder 30 Jahren kaufen kann. Mit dem Inflationsrechner siehst du, wie stark Preissteigerungen einen Betrag über die Jahre entwerten.
  2. Lange planen. Die Tabelle zeigt, wie stark die Rentenhöhe vom Alter abhängt. Wer für die Altersvorsorge rechnet, sollte nicht nur die ersten Rentenjahre betrachten, sondern auch das hohe Alter.
  3. Regelmäßig sparen. Unabhängig von jeder Reform hilft eigene Vorsorge, Lücken zu schließen. Wie viel die Haushalte im Schnitt zurücklegen, zeigt der Ratgeber zur Sparquote.

Dieser Beitrag ist keine Renten- oder Anlageberatung. Deine voraussichtliche Rente steht in deiner jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

Häufige Fragen

Was wäre, wenn die Rente an die Inflation gekoppelt würde?

Laut DIW-Simulation würden Beitragssätze sinken oder weniger stark steigen, aber auch das Rentenniveau. Werden Anwartschaften und laufende Renten nur mit der Inflation angepasst, fiele das Rentenniveau bis 2070 von 48 auf 32 Prozent.

Wie wird die Rente heute angepasst?

Nach § 68 SGB VI steigt der aktuelle Rentenwert jedes Jahr zum 1. Juli vor allem mit den Bruttolöhnen, gedämpft durch Beitragssatz- und Nachhaltigkeitsfaktor. Davon profitieren laufende Renten und erworbene Ansprüche gleichermaßen.

Wer würde von einer Inflationsrente profitieren?

Nur in der Variante mit höherer Startrente und nur Menschen mit kurzer Rentenbezugsdauer. Wer mit 67 in Rente geht und mit 75 stirbt, hätte im DIW-Modell kumuliert etwa 18.000 Euro mehr, gemessen in heutigen Werten. Wer sehr alt wird, bekäme weniger.

Ist die DIW-Studie ein Reformvorschlag?

Nein. Sie ist eine Modellrechnung zu Vorschlägen aus der Rentendebatte. Das DIW selbst rät von einer Inflationskopplung ab und empfiehlt gezieltere Hilfen für Menschen mit niedrigen Renten.

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Quellen

  1. Inflationsanpassung der Renten trotz positiver Aspekte keine überzeugende Alternative (DIW Wochenbericht 42/2026, Bursy/Buslei/Geyer/Haan) — Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) · abgerufen am 28. Oktober 2026
  2. Rente an Inflation zu koppeln hätte erhebliche Nachteile (Pressemitteilung vom 14.10.2026) — Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) · abgerufen am 28. Oktober 2026
  3. § 68 SGB VI (Aktueller Rentenwert) — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 28. Oktober 2026