Wie teilen Paare das Haushaltsgeld fair auf?

Kurz gesagt

Haushaltsgeld ist das Geld, mit dem ein Haushalt seine laufenden gemeinsamen Ausgaben bezahlt, etwa Miete, Lebensmittel und Energie. Paare teilen es oft über ein gemeinsames Konto, nach Einkommen oder über eine Haushaltskasse. Für Ehegatten regeln §§ 1360 und 1360a BGB, dass beide die Familie angemessen unterhalten und die nötigen Mittel im Voraus bereitstellen.

Haushaltsgeld ist der Teil des Einkommens, mit dem ein Haushalt seine gemeinsamen laufenden Ausgaben bezahlt: Miete, Strom, Lebensmittel, Drogerie, oft auch Versicherungen oder das Auto. Sobald zwei Menschen zusammenwohnen, stellt sich die Frage, wer wie viel davon trägt. Hier findest du die gängigen Aufteilungsmodelle mit Zahlenbeispielen und den rechtlichen Rahmen, den das Gesetz für Ehepaare setzt.

Was gehört zum Haushaltsgeld?

Eine feste Definition gibt es nicht. Ihr legt selbst fest, welche Ausgaben gemeinsam sind und welche jeder privat zahlt. Eine Orientierung liefern die Konsumausgaben, die das Statistische Bundesamt erhebt. Im Jahr 2024 gaben private Haushalte im Durchschnitt 3.257 € im Monat für Konsum aus. Davon entfielen 1.181 € auf Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung, 457 € auf Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren und 448 € auf Verkehr (Stand der Tabelle: 17. August 2026).

Diese Werte sind Durchschnitte über alle Haushaltsgrößen und sagen nichts über euren Bedarf. Wie viel ihr tatsächlich gemeinsam ausgebt, zeigt dir ein Haushaltsbuch. Ein guter erster Schritt: Trennt eure Fixkosten wie Miete und Strom von den veränderlichen Ausgaben wie Einkäufen.

Die gängigen Aufteilungsmodelle

Für die Beispiele gehen wir von runden Zahlen aus: Partner A verdient 3.000 € netto, Partner B 2.000 € netto. Die gemeinsamen Kosten liegen bei 2.000 € im Monat.

ModellSo funktioniert esBeispiel: A zahltBeispiel: B zahltBleibt A / B
Alles gemeinsamBeide Einkommen fließen auf ein gemeinsames Konto, alle Ausgaben laufen darüber––3.000 € gemeinsam
Halbe-halbeJeder zahlt den gleichen Betrag in die gemeinsamen Kosten1.000 €1.000 €2.000 € / 1.000 €
Nach EinkommenJeder zahlt anteilig zu seinem Netto, hier 60 % und 40 %1.200 €800 €1.800 € / 1.200 €
Haushaltskasse1.600 € Fixkosten nach Einkommen (60/40), für Einkäufe zahlt jeder 200 € in eine gemeinsame Kasse960 € + 200 € = 1.160 €640 € + 200 € = 840 €1.840 € / 1.160 €

Alles gemeinsam. Am einfachsten zu verwalten, aber jede private Ausgabe ist für beide sichtbar. Viele Paare vereinbaren deshalb zusätzlich ein persönliches Budget für jeden.

Halbe-halbe. Wirkt gerecht, belastet aber den Partner mit dem geringeren Einkommen stärker. Im Beispiel gehen bei B 50 % des Nettos in die gemeinsamen Kosten, bei A nur rund 33 %.

Nach Einkommen. Beide zahlen denselben Anteil ihres Nettos, im Beispiel jeweils 40 %. Die Rechnung: Gemeinsame Kosten geteilt durch das gemeinsame Netto (2.000 € durch 5.000 €), multipliziert mit dem eigenen Netto.

Haushaltskasse. Gut kombinierbar mit den anderen Modellen. Die Kasse kann Bargeld oder ein eigenes Unterkonto sein. Reicht das Geld nicht, merkt ihr es sofort und könnt nachsteuern.

Für das gemeinsame Konto oder die Kasse bietet sich ein Dauerauftrag direkt nach dem Gehaltseingang an. Was ihr beim Gemeinschaftskonto zu Verfügung und Haftung wissen solltet, erklärt der Ratgeber Gemeinschaftskonto. Wer das Budget danach weiter aufteilen will, findet in der 50-30-20-Regel eine einfache Faustregel.

Was das Gesetz für Ehepaare sagt

Für Ehegatten gibt es eine gesetzliche Grundlage. § 1360 BGB lautet: „Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten.“ Und weiter: „Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts.“ Wer den Haushalt führt, leistet seinen Beitrag also nicht zwingend in Geld.

Was dazugehört, beschreibt § 1360a Abs. 1 BGB: alles, „was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen“. Für das Haushaltsgeld ist Absatz 2 wichtig: Die Ehegatten sind verpflichtet, „die zum gemeinsamen Unterhalt der Familie erforderlichen Mittel für einen angemessenen Zeitraum im Voraus zur Verfügung zu stellen“. Ein fester Betrag oder ein bestimmter Zeitraum steht nicht im Gesetz.

Zahlt einer mehr, als er müsste, gilt § 1360b BGB: Im Zweifel ist anzunehmen, dass er keinen Ersatz vom anderen verlangen will.

Einkäufe für den Haushalt: § 1357 BGB

Nach § 1357 Abs. 1 BGB darf jeder Ehegatte „Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten“ abschließen. Durch solche Geschäfte werden beide berechtigt und verpflichtet, es sei denn, aus den Umständen ergibt sich etwas anderes. Das gilt nach Absatz 3 nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben. Nach Absatz 2 kann ein Ehegatte diese Berechtigung des anderen beschränken oder ausschließen.

Lebenspartnerschaft und Paare ohne Trauschein

Die genannten Vorschriften sprechen ausdrücklich von Ehegatten. Für eingetragene Lebenspartnerschaften verweist das Lebenspartnerschaftsgesetz darauf: Nach § 5 LPartG gelten § 1360 Satz 2 sowie §§ 1360a und 1360b BGB entsprechend, nach § 8 Abs. 2 LPartG auch § 1357 BGB. Auf unverheiratete Paare beziehen sich diese Paragrafen nach ihrem Wortlaut nicht. Umso wichtiger ist eine klare Absprache, wer was zahlt. Egal ob verheiratet oder nicht: Laut Verbraucherzentrale helfen digitale Haushaltsbücher oder Apps dabei, Einnahmen und Ausgaben im Blick zu behalten.

Gemeinsame Ausgaben im Blick mit Copreo

Wenn das Haushaltsgeld über mehrere Konten läuft, verliert man leicht den Überblick. Die Finanz-App Copreo für iOS und Android bindet Konten und Karten von über 3.000 Banken an, benennt und kategorisiert Umsätze automatisch und erlaubt Budgets pro Kategorie, etwa für Lebensmittel. So seht ihr, ob euer Haushaltsbudget reicht. Copreo kostet 2,99 € im Monat, ist monatlich kündbar und für neue Nutzer einen Monat kostenlos.

Häufige Fragen

Wie viel Haushaltsgeld ist angemessen?

Das Gesetz nennt für Ehepaare keinen Betrag, sondern spricht von dem, was „nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich“ ist. Euren tatsächlichen Bedarf ermittelt ihr am besten mit einem Haushaltsbuch über einige Monate.

Ist halbe-halbe fair?

Bei ähnlichen Einkommen oft ja. Verdient einer deutlich mehr, trägt der andere bei halbe-halbe einen größeren Teil seines Einkommens. Die Aufteilung nach Einkommen gleicht das aus.

Muss das Haushaltsgeld im Voraus gezahlt werden?

Für Ehegatten schreibt § 1360a Abs. 2 BGB vor, die erforderlichen Mittel „für einen angemessenen Zeitraum im Voraus“ bereitzustellen. Wie lang dieser Zeitraum ist, legt das Gesetz nicht fest.

Haftet mein Ehepartner für meine Einkäufe?

Bei Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie werden nach § 1357 BGB beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet, außer wenn ihr getrennt lebt oder sich aus den Umständen etwas anderes ergibt.

Gelten diese Regeln auch für unverheiratete Paare?

§§ 1357, 1360 und 1360a BGB sprechen von Ehegatten; für eingetragene Lebenspartner gelten sie über das Lebenspartnerschaftsgesetz entsprechend. Unverheiratete Paare sollten ihre Aufteilung selbst klar vereinbaren.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1360a Umfang der Unterhaltspflicht — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1360b Zuvielleistung — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1357 Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  5. Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), § 5 Verpflichtung zum Lebenspartnerschaftsunterhalt — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  6. Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), § 8 Sonstige vermögensrechtliche Wirkungen — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  7. Konsumausgaben privater Haushalte in Deutschland (Laufende Wirtschaftsrechnungen) — Statistisches Bundesamt (Destatis) · abgerufen am 14. Oktober 2026
  8. Finanzielle Unabhängigkeit: Die besten Strategien für Frauen — Verbraucherzentrale · abgerufen am 14. Oktober 2026