Bankvollmacht: Wie erteilst du sie und was solltest du beachten?

Kurz gesagt

Mit einer Bankvollmacht erlaubst du einer Vertrauensperson, Bankgeschäfte in deinem Namen zu erledigen. Eine besondere Form schreibt das Gesetz dafür grundsätzlich nicht vor, viele Banken verlangen laut BaFin aber ihre eigenen Vordrucke. Du kannst die Vollmacht auf einzelne Konten begrenzen, über den Tod hinaus gelten lassen und grundsätzlich jederzeit widerrufen.

Ein Unfall, eine Krankheit oder einfach ein längerer Auslandsaufenthalt – es gibt viele Gründe, warum jemand anderes zeitweise deine Bankgeschäfte erledigen soll. Ohne Vollmacht geht das in der Regel nicht – selbst das Notvertretungsrecht von Eheleuten gilt laut BaFin nicht für Finanzen. Hier erfährst du, welche Arten der Bankvollmacht es gibt, was das Gesetz zur Form sagt und wie du eine Vollmacht wieder beendest. Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung – bei einer Vorsorgevollmacht rät die Bundesnotarkammer ausdrücklich zu rechtlicher Beratung.

Was eine Bankvollmacht rechtlich ist

Eine Vollmacht ist die Befugnis, im Namen eines anderen zu handeln. Was der Bevollmächtigte innerhalb dieser Befugnis erklärt, wirkt nach § 164 Abs. 1 BGB unmittelbar für und gegen dich. Überweist deine Vertrauensperson also Geld von deinem Konto, ist das rechtlich so, als hättest du selbst überwiesen.

Erteilt wird die Vollmacht durch eine Erklärung gegenüber der Person, die bevollmächtigt werden soll, oder gegenüber dem Dritten – hier der Bank (§ 167 Abs. 1 BGB). Nach § 167 Abs. 2 BGB braucht diese Erklärung nicht die Form, die für das eigentliche Geschäft vorgeschrieben ist. Die Bundesnotarkammer fasst das so zusammen: Für Vollmachten gilt im Grundsatz Formfreiheit, zu Nachweiszwecken sollten Vorsorgevollmachten aber mindestens schriftlich sein.

Die wichtigsten Arten im Überblick

ArtUmfangTypischer Einsatz
Vollmacht für einzelne GeschäfteNur für bestimmte Rechtsgeschäfte, die du festlegstEine konkrete Erledigung, etwa während einer Reise
Konto- oder DepotvollmachtAuf bestimmte Konten und Depots einer Bank begrenztLaufende Bankgeschäfte durch Partner oder Kinder
Generalvollmacht für BankgeschäfteAlle Bankgeschäfte bei einer BankUmfassende Vertretung gegenüber einer Bank
VorsorgevollmachtFrei bestimmbar, oft alle Vermögens- und persönlichen AngelegenheitenVorsorge für den Fall, dass du selbst nicht mehr entscheiden kannst
Vollmacht über den Tod hinausGilt zu Lebzeiten und nach dem Tod weiterErste Kosten bezahlen, bis die Erben ihren Erbschein haben

Laut BaFin bestimmst du Art und Umfang einer Vollmacht frei. Du kannst sie auf bestimmte Konten und Depots begrenzen, eine Generalvollmacht für alle Bankgeschäfte erteilen, einzelne Geschäfte ausdrücklich ausschließen oder festlegen, dass bestimmte Geschäfte nur mehrere Bevollmächtigte gemeinsam vornehmen dürfen. Auch zeitlich ist vieles möglich: Eine Vollmacht kann zu Lebzeiten, über den Tod hinaus oder nur für die Zeit nach dem Tod gelten.

Warum Banken eigene Formulare verlangen

Rechtlich ist eine selbst geschriebene Vollmacht möglich. In der Praxis kommt es laut BaFin aber vor, dass Banken sie für Vermögensangelegenheiten nicht akzeptieren und stattdessen ihre hauseigenen Vordrucke verlangen. Ob die Bank die selbst verfasste Vollmacht anerkennen muss, kann im Zweifel nur ein Zivilgericht entscheiden – im Ernstfall kostet das Zeit. Die BaFin empfiehlt deshalb, zusätzlich zu einer eigenen Vollmacht bei jeder Bank, bei der du Konten oder Depots hast, frühzeitig eine Bankvollmacht zu hinterlegen, und dich nach den Vordrucken der Bank zu erkundigen. Auch die Verbraucherzentrale rät, mit der bevollmächtigten Person eine gesonderte Bankvollmacht direkt bei der Bank zu erstellen.

Das Vollmachtsformular des Bundesjustizministeriums (Stand: Januar 2023) verweist für Bankangelegenheiten ebenfalls auf die Konto- und Depotvollmacht der Bank. Sie berechtigt zu allen Geschäften, die mit der Konto- und Depotführung unmittelbar zusammenhängen, aber zum Beispiel nicht zu Finanztermingeschäften. Unterschreiben solltest du sie laut BMJ grundsätzlich in deiner Bank, damit später keine Zweifel an der Wirksamkeit entstehen. Die Bank muss Vollmachten laut BaFin sorgfältig prüfen und die bevollmächtigte Person anhand von Personalausweis oder Reisepass identifizieren – meist bei einem Termin in der Filiale.

Vorsorgevollmacht und Bankgeschäfte

Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer für dich handelt, wenn du selbst nicht mehr entscheiden kannst. Die BaFin weist darauf hin, dass das Notvertretungsrecht von Eheleuten seit 2023 nur für medizinische Entscheidungen gilt, nicht für Finanzen. Für Geld und Konto brauchst du also eine Vollmacht.

Zur Form gibt es Besonderheiten:

  • Immobilien: Umfasst die Vollmacht Immobiliengeschäfte, ist laut BaFin eine öffentliche Beglaubigung nötig.
  • Darlehen: Soll der Bevollmächtigte Kredite aufnehmen dürfen, ist laut Verbraucherzentrale eine notarielle Beurkundung erforderlich.
  • Banken: Weil eine Bank laut Verbraucherzentrale nicht jedes Musterformular akzeptiert, ist eine zusätzliche Bankvollmacht sinnvoll.

Laut Verbraucherzentrale kannst du eine Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen, damit etwa Ärztinnen, Ärzte und das Betreuungsgericht im Ernstfall davon erfahren.

Vollmacht über den Tod hinaus

Ohne besondere Regelung erlischt eine Vorsorgevollmacht laut Verbraucherzentrale mit dem Tod. Sie empfiehlt, ausdrücklich festzuhalten, dass sie darüber hinaus gelten soll. Der Bevollmächtigte bleibt dann handlungsfähig, solange die Erben die Vollmacht nicht widerrufen.

Wie wichtig das sein kann, zeigt die Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundesjustizministeriums: Wer Geld vom Konto des Verstorbenen abheben will, braucht regelmäßig einen Erbschein – außer der Verstorbene hat zu Lebzeiten eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilt. Das BMJ nennt eine solche Kontovollmacht als sinnvolle Vorkehrung, damit eine vertraute Person die ersten Kosten bis zur Erteilung des Erbscheins bezahlen kann.

Vollmacht widerrufen

Eine Vollmacht kannst du nach § 168 BGB grundsätzlich auch dann widerrufen, wenn das zugrunde liegende Verhältnis weiterbesteht, sofern sich daraus nichts anderes ergibt. Den Widerruf erklärst du gegenüber der bevollmächtigten Person oder gegenüber der Bank.

Wichtig ist, die Bank zu informieren: Hast du die Vollmacht gegenüber der Bank erteilt, bleibt sie ihr gegenüber nach § 170 BGB wirksam, bis du das Erlöschen anzeigst. Hat der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde in der Hand, besteht die Vertretungsmacht nach § 172 Abs. 2 BGB fort, bis die Urkunde zurückgegeben oder für kraftlos erklärt wird. Die Verbraucherzentrale rät, bei einer neuen Vorsorgevollmacht die alte zu vernichten und früher verteilte Kopien zu ersetzen.

Häufige Fragen

Reicht eine Vorsorgevollmacht für die Bank?

Nicht immer. Laut BaFin akzeptieren manche Banken selbst verfasste Vollmachten nicht. Sicherer ist eine zusätzliche Bankvollmacht auf dem Formular der jeweiligen Bank.

Muss eine Bankvollmacht notariell beglaubigt sein?

Grundsätzlich nicht. Eine öffentliche Beglaubigung braucht es laut BaFin bei Immobiliengeschäften, eine Beurkundung laut Verbraucherzentrale bei Darlehen.

Dürfen Ehepartner ohne Vollmacht aufs Konto zugreifen?

Nein, das Notvertretungsrecht von Eheleuten gilt laut BaFin nur für medizinische Entscheidungen. Für ein gemeinsam genutztes Konto kommt auch ein Gemeinschaftskonto infrage.

Wie widerrufe ich eine Bankvollmacht?

Durch Erklärung gegenüber der bevollmächtigten Person oder der Bank (§ 168 BGB). Informiere die Bank in jedem Fall, damit sie die Vollmacht nicht weiter beachtet (§ 170 BGB).

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 164, 167, 168, 170–172 Vertretung und Vollmacht — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  2. Vollmachten – Vorsorge für Ihre Finanzen treffen — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) · abgerufen am 14. Oktober 2026
  3. Formular Vollmacht (Stand: Januar 2023) — Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 14. Oktober 2026
  4. Erben und Vererben – Informationen und Erläuterungen zum Erbrecht — Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 14. Oktober 2026
  5. Die Vorsorgevollmacht — Bundesnotarkammer / Zentrales Vorsorgeregister · abgerufen am 14. Oktober 2026
  6. Vorsorgevollmacht: Warum sie so wichtig ist (Stand: 21. September 2026) — Verbraucherzentrale · abgerufen am 14. Oktober 2026