Wie verdienen Finanz-Apps Geld und woran erkennst du das Modell?

Kurz gesagt

Wie verdienen Finanz-Apps Geld? Meist über eines oder mehrere von sechs Modellen: Abo, Einmalkauf, Freemium mit kostenpflichtigen Zusatzfunktionen, Werbung, Provisionen für vermittelte Verträge oder die Nutzung von Daten. Welches Modell eine App nutzt, verraten Preisseite, AGB, Impressum mit Vermittlerangaben und Datenschutzerklärung. Diese Angaben sind teils gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Finanz-App sieht im Idealfall alles: Kontostände, Umsätze, Verträge, Depots. Entwicklung, Server und die Anbindung an Banken kosten Geld, und irgendwie muss der Anbieter das wieder einnehmen. Wie er das tut, beeinflusst, was du in der App siehst und was mit deinen Daten passiert. Hier erfährst du, welche Geschäftsmodelle es gibt und wie du selbst herausfindest, welches eine App nutzt.

Die sechs Modelle im Überblick

Viele Apps kombinieren mehrere Modelle. Die Tabelle zeigt, wie jedes funktioniert und wo du es erkennst:

ModellWie es funktioniertWoran du es erkennst
Abo / Premium-TarifDu zahlst einen festen Betrag pro Monat oder Jahr für die Nutzung.Preisseite, AGB-Abschnitt zu Abo, Laufzeit und Kündigung, In-App-Käufe im Store
EinmalkaufDu zahlst einmal beim Kauf der App, danach ist die Nutzung ohne laufende Gebühr möglich.Preis im App Store bzw. bei Google Play vor dem Download
WerbungDie App blendet Anzeigen ein; Werbepartner zahlen für Reichweite oder Klicks.Datenschutzerklärung nennt Werbe- oder Tracking-Dienste, Einwilligungsabfrage beim Start
Provisionen / VermittlungDie App vermittelt Versicherungen, Kredite oder andere Verträge und erhält dafür eine Vergütung.Impressum mit Erlaubnis nach § 34d oder § 34c GewO und Registernummer, AGB-Abschnitt zu Partnerangeboten
Datennutzung / -weitergabeDaten werden ausgewertet oder an Dritte gegeben, etwa als Analysen.Datenschutzerklärung: Zwecke, Rechtsgrundlagen und Empfänger
FreemiumGrundfunktionen sind kostenlos, bestimmte Funktionen kosten extra.Preisseite mit kostenloser und kostenpflichtiger Stufe, AGB zu In-App-Käufen

Abo, Einmalkauf und Freemium: du zahlst direkt

Beim Abo ist das Geschäftsmodell am leichtesten zu durchschauen: Du bist der Kunde, und dein Monatsbeitrag ist die Einnahme. Achte vor dem Abschluss auf Preis, Laufzeit, automatische Verlängerung und Kündigungsweg. Wie du Abos im Blick behältst und rechtzeitig beendest, steht im Ratgeber Abo kündigen, Warnzeichen für ungewollte Verträge im Ratgeber zur Abofalle.

Beim Einmalkauf zahlst du nur beim Herunterladen. Den Preis siehst du im App Store oder bei Google Play, bevor du die App installierst.

Freemium ist eine Mischform: Die Grundfunktionen sind kostenlos, Zusatzfunktionen kosten Geld, oft als Abo oder In-App-Kauf. Die Verbraucherzentrale beschreibt dieses Prinzip bei Apps allgemein: Der Einstieg ist kostenlos, bezahlt wird über Käufe in der App. Wie du In-App-Käufe auf deinem Smartphone absicherst oder sperrst, erklärt sie ebenfalls. Bei Freemium lohnt es sich zu prüfen, ob die kostenlose Stufe noch über ein weiteres Modell finanziert wird, etwa über Vermittlung oder Werbung.

Provisionen: wenn die App Verträge vermittelt

Manche Apps erkennen deine Verträge und bieten dir Alternativen an, etwa eine andere Versicherung, einen Kredit oder einen neuen Stromvertrag. Schließt du über die App ab, kann der Anbieter dafür eine Vergütung erhalten, zum Beispiel eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist; diese Möglichkeit nennt § 15 VersVermV ausdrücklich.

Wer das gewerbsmäßig für Versicherungen macht, braucht nach § 34d Abs. 1 GewO eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Als Vermittlung zählt dabei ausdrücklich auch, auf einer Website oder in einem anderen Medium Informationen über Versicherungsverträge nach deinen Kriterien bereitzustellen oder eine Rangliste mit Preis- und Produktvergleich zu erstellen, wenn du darüber abschließen kannst. Für die Vermittlung von Darlehen verlangt § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO ebenfalls eine Erlaubnis.

Beim ersten Geschäftskontakt muss ein Versicherungsvermittler dir nach § 15 VersVermV unter anderem mitteilen, ob er als Makler oder Vertreter tätig ist, welche Art von Vergütung er erhält und ob sie direkt von dir zu zahlen oder als Provision in der Versicherungsprämie enthalten ist. Eingetragene Vermittler kannst du im Vermittlerregister prüfen, das die Industrie- und Handelskammern nach § 11a GewO führen; abrufbar ist es über die Website der DIHK, etwa mit der Registrierungsnummer.

Vermittlung ist nicht per se schlecht: Ein passender Vorschlag kann dir Geld sparen. Wichtig ist, dass du weißt, dass der Anbieter am Abschluss mitverdienen kann. Die Verbraucherzentralen sehen Provisionen in der Finanzberatung kritisch, weil sie aus ihrer Sicht Fehlanreize schaffen: Wer an einem Abschluss verdient, hat ein Interesse daran, dass du abschließt. Vergleiche ein vorgeschlagenes Angebot deshalb unabhängig, bevor du unterschreibst.

Werbung und Daten: was die Datenschutzerklärung verrät

Die Verbraucherzentrale bringt es auf den Punkt: „Unentgeltlich ist nicht gleich kostenlos – statt mit Geld zahlen Sie bei Apps häufig mit Ihren Daten.“ Bei Werbung und Datennutzung ist deshalb die Datenschutzerklärung deine wichtigste Quelle. Nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO muss der Anbieter dir bei der Erhebung unter anderem die Zwecke und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern nennen.

Die Rechtsgrundlagen stehen in Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Für Finanz-Apps sind vor allem drei relevant: deine Einwilligung für bestimmte Zwecke (Buchstabe a), die Erfüllung des Vertrags mit dir (Buchstabe b) und berechtigte Interessen des Anbieters oder eines Dritten (Buchstabe f). Steht bei einer Weitergabe an Dritte „Einwilligung“, kannst du entscheiden. Werden deine Daten für Direktwerbung genutzt, darfst du nach Art. 21 Abs. 2 und 3 DSGVO jederzeit widersprechen; danach dürfen sie dafür nicht mehr verarbeitet werden.

Für Werbe- und Tracking-Technik auf deinem Smartphone gilt zusätzlich § 25 TDDDG: Informationen auf deinem Gerät speichern oder auslesen darf ein Anbieter grundsätzlich nur mit deiner Einwilligung, außer es ist für den von dir gewünschten Dienst unbedingt erforderlich.

Achte auf die Begriffe „pseudonymisiert“ und „anonymisiert“. Pseudonymisierte Daten gelten laut Erwägungsgrund 26 der DSGVO weiter als personenbezogen, wenn sie sich mit zusätzlichen Informationen einer Person zuordnen lassen. Für wirklich anonyme Informationen gelten die Datenschutzgrundsätze dagegen nicht.

So prüfst du eine App in fünf Minuten

  1. Preisseite öffnen. Gibt es einen Preis, eine kostenlose Stufe oder beides?
  2. AGB nach „Abo“, „Premium“, „Partner“ und „Vermittlung“ durchsuchen.
  3. Impressum lesen. Steht dort eine Erlaubnis nach § 34d oder § 34c GewO mit Registernummer, vermittelt der Anbieter Verträge. Die Nummer kannst du im Vermittlerregister prüfen.
  4. Datenschutzerklärung prüfen. Welche Empfänger werden genannt, welche Zwecke, welche Rechtsgrundlagen?
  5. Einwilligungen bewusst setzen. Was auf Einwilligung beruht, kannst du ablehnen.

Wie eine App überhaupt auf deine Konten zugreifen darf, erklärt der Ratgeber PSD2 und Kontoinformationsdienst.

Wie Copreo sich finanziert

Copreo, die Finanz-App für iOS und Android, setzt nur auf das Abo: 2,99 € im Monat, monatlich kündbar. Copreo zeigt keine Werbung, verkauft keine Daten und finanziert sich nach eigenen Angaben auch nicht über Provisionen. Die Einzelheiten mit Belegen aus AGB und Datenschutzerklärung stehen auf der Seite Wie verdient Copreo Geld?

Häufige Fragen

Ist eine kostenlose Finanz-App automatisch unseriös?

Nein. Kostenlos heißt nur, dass die App ihr Geld auf anderem Weg verdient, etwa über Vermittlung, Werbung oder eine kostenpflichtige Zusatzstufe. Entscheidend ist, dass der Anbieter das in AGB, Impressum und Datenschutzerklärung offenlegt.

Woran erkenne ich, dass eine App Versicherungen vermittelt?

Am Impressum: Versicherungsvermittler brauchen eine Erlaubnis nach § 34d GewO und sind im Vermittlerregister eingetragen. Beim ersten Kontakt müssen sie dir nach § 15 VersVermV auch die Art ihrer Vergütung mitteilen.

Darf eine App meine Kontodaten einfach weitergeben?

Nur mit einer Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO, etwa deiner Einwilligung. Zwecke, Rechtsgrundlagen und Empfänger muss der Anbieter in seiner Datenschutzerklärung nennen.

Kann ich Werbung auf Basis meiner Daten widersprechen?

Ja. Gegen die Verarbeitung deiner Daten für Direktwerbung kannst du nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO jederzeit Widerspruch einlegen. Danach dürfen sie für diesen Zweck nicht mehr verarbeitet werden.

Quellen

  1. Gewerbeordnung (GewO), § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  2. Gewerbeordnung (GewO), § 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  3. Gewerbeordnung (GewO), § 11a Vermittlerregister — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  4. Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV), § 15 Information des Versicherungsnehmers — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  5. Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Art. 6, 13, 21 und Erwägungsgrund 26 — Amt für Veröffentlichungen der EU / EUR-Lex · abgerufen am 14. Oktober 2026
  6. Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), § 25 Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · abgerufen am 14. Oktober 2026
  7. Vermittlerregister — Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) · abgerufen am 14. Oktober 2026
  8. Warum Provisionen in der Finanzberatung ein Problem sind (Stand: 05.11.2025) — Verbraucherzentrale Bundesverband · abgerufen am 14. Oktober 2026
  9. Apps und Datenschutz – so schützen Sie Ihre persönlichen Daten (Stand: 27.07.2026) — Verbraucherzentrale Bundesverband · abgerufen am 14. Oktober 2026
  10. In-App-Käufe deaktivieren bei iOS und Android: So geht's (Stand: 18.09.2026) — Verbraucherzentrale Bundesverband · abgerufen am 14. Oktober 2026
  11. Was kostet Copreo? Preis, Abo und Testphase — SpuhlerLabs UG (haftungsbeschränkt) · abgerufen am 14. Oktober 2026
  12. Wer steckt hinter Copreo? — SpuhlerLabs UG (haftungsbeschränkt) · abgerufen am 14. Oktober 2026